Zwangdienst? – Ich bin doch nicht blöd!

Mrz 23rd, 2008 • Kategorie: April/Mai 2008, Militär und Krieg, Pazifismus und Gewaltfreiheit

„Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.“ – so steht es im Grundgesetz Artikel 12a. Doch warum solltest du wertvolle Zeit deines Lebens für einen Zwangsdienst verschwenden? Dein Leben gehört schließlich dir!

Es gibt viele Gründe den Kriegsdienst zu verweigern. Wer nicht zum Töten von Menschen ausgebildet werden möchte, keine Lust hat, Befehlen kritiklos gehorchen zu müssen oder nicht als erwachsener Mensch durch Schlammgruben kriechen möchte - der sollte den Kriegsdienst verweigern. 2007 haben das rund 161.500 Menschen gemacht. Doch auch für andere Zwangdienste wie Zivildienst gilt: Du wirst gezwungen deine Zeit für eine Sache zu opfern, die du vielleicht gar nicht willst. Der Staat erwartet, dass er über neun Monate deines Lebens verfügen kann. Du kannst den Zwangsdiensten aber entgehen!

Sowohl Kriegs- als auch Zivildienst dauern neun Monate – zuvor kommt aber die Musterung. Bei der Musterung soll festgestellt werden, ob du überhaupt “tauglich“ bist – schon der Begriff zeigt, dass du als Menschenmaterial angesehen wirst. Die Musterung wird von der Bundeswehr durchgeführt und besteht aus einer medizinischen Untersuchung sowie Intelligenztests und neuerdings auch Gesprächen mit Bundeswehrangehörigen. Diese Gespräche sollen Klarheit schaffen über deine Bereitschaft, der Armee zu dienen – generell wird erst einmal davon ausgegangen, dass jeder zur Armee möchte. Doch schon vor der Musterung kann mann einiges tun um dem Zwangsdienst zu entgehen: Das Kreiswehrersatz gibt dir einen Termin zur Musterung – ohne Terminrücksprache mit dir. Für gute Freunde lässt man andere Termine ausfallen, aber ist das Kreiswehrersatzamt dein Freund? Als Kriegsdienstgegner bist du schließlich viel beschäftigt. Später werden die Aufforderungen, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen, etwas unfreundlicher. Wenn du krank bist - hol dir eine ärztliche Krankschreibung. Auszubildende können das Erreichen des ersten Drittels der Ausbildungsdauer als Grund für das Nicht-Erscheinen angeben. Wenn du der Musterung mehrmals ohne von der Armee akzeptierter Gründe fern bleibst, musst du damit rechnen, ohne Vorankündigung von der Bundeswehr abgeholt und zwangsgemustert zu werden.

Die beste Vorbereitung auf die Musterung ist der Besuch beim Arzt oder bei der Ärztin – dort erhältst du vielleicht ein ärztliches Attest. Viele Ärzt/innen wissen, dass man nach der Bundeswehr nicht mehr ganz gesund (im Kopf) ist und sind bereit, dir zu helfen. Am besten du hörst dich vorher um, damit du einen guten Arzt findest. Auch wenn du dich in bester Verfassung fühlst – denk an die Armee um dir deiner Leiden bewusst zu werden. Schon ein verheilter Knochenbruch oder eine Sehhilfe können eine Abstufung bei der Tauglichkeit bewirken.

Wenn die Bundeswehr weiß, dass du Zivildienst machen willst, dann versucht sie dich für den Zivildienst als „tauglich“ zu mustern – auch wenn du für die Armee „untauglich“ wärst. Eine Ungleichbehandlung, die es offiziell gar nicht geben dürfte. Sag am besten, du wüsstest noch nicht, was du machen möchtest. Nach der Musterung dauert es meist einige Wochen bis du in einem Brief erfährst, wie du gemustert wurdest. Solltest du „tauglich“ sein, ist dir - nachdem du das ganze Trara mit der Musterung durchgemacht hast - natürlich klar geworden, dass du auf keinen Fall zur Bundeswehr gehen kannst – aus gewissen Gründen. Stelle daher deinen Antrag auf Kriegsdienstsverweigerung – der Antrag muss begründet sein, im Internet finden sich dazu einige Mustervorlagen. Um sicherzugehen, dass er angenommen wird, solltest du deinen Antrag aber individuell schreiben. Studierst du im dritten Semester, kannst du bis zum Ende des Studiums nicht mehr eingezogen werden. Dein 25.Geburtstag ist die Grenze, ab der du generell nicht mehr zum Zwangsdienst verpflichtet werden kannst.
Insgesamt findest du im Internet viele Informationen, was deine Musterung, deine Einberufung, etc. behindern kann. Bis auf seltene Einzelfälle muss niemand, der keine Lust hat, neun Monate seines Lebens dem Staat schenken.

Lena Zirkel

Weitere Infos gibt es bei der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär unter www.kampagne.de