Zwangsanstalt Schule
Nov 13th, 2007 • Kategorie: Bildung und Erziehung, Herbst 2007Demokratische Schule als Alternative
Für Kinder und Jugendliche müssen die Grundrechte im gleichen Maße gelten, wie für alle anderen Menschen. Ihnen Grundrechte allein aufgrund ihres Alters vorzuenthalten ist ungerecht, undemokratisch und unbegründet. Recht wurde insbesondere dafür geschaffen, um die Schwächeren in der Gesellschaft zu schützen, zu denen Kinder zu zählen sind.
Es ist unstrittig, dass durch die Schulpflicht und den damit einhergehenden Zwangsunterricht wesentliche Grundrechte eingeschränkt werden. Verwaltung und Rechtssprechung leugnen das auch gar nicht: In der überwiegenden Mehrzahl der Länderschulgesetze werden Grundrechtseinschränkungen explizit aufgezählt.
Gerechtfertigt werden diese Grundrechtseinschränkungen mit dem Argument, dass Kinder und Jugendliche etwas lernen müssten. Dahinter verbirgt sich die Annahme, Kinder und Jugendliche würden nicht freiwillig lernen, sondern nur unter Zwang.
Diese Annahme ist jedoch schlicht falsch. Zwang führt zu einer ganzen Reihe von Abwehrmechanismen, die das Lernen erheblich behindern. Dagegen findet Lernen unter den Bedingungen der Freiheit und Selbstbestimmung viel effektiver statt.
Demokratische Schulen hingegen bauen auf den Grundprinzipien von Freiheit, Menschenrechten und Demokratie auf. Es gilt das demokratische Prinzip: Selbstbestimmung in Bereichen, die nur den Einzelnen etwas angehen und Mitbestimmung bei Entscheidungen, von denen alle betroffen sind.
Wesentlichste Grundlage aller Demokratischen Schulen ist die Achtung und der Schutz der Rechte aller Beteiligten. Die Orientierung an Grundrechten, die für eine Schule in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, hat sehr weitreichende Auswirkungen auf den Schulalltag. Nimmt man die Achtung der Grundrechte ernst, bedeutet dies, dass kein/e Schüler/in zum Unterricht, zum Lernen oder zur Teilnahme an sonstigen Aktivitäten gezwungen werden darf. Ein Lehrbetrieb im üblichen Sinne ist nur dann zulässig, wenn die Kinder und Jugendlichen sich ohne äußeren Druck freiwillig dafür entscheiden.
In den meisten Demokratischen Schulen gibt es ein von den Lehrkräften bereitgehaltenes Angebot an Unterrichtskursen. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, welche Kurse sie belegen möchten, wobei ihnen freigestellt ist, gar keine Kurse zu belegen und ihre Zeit an der Schule anderweitig zu verbringen.
Darüber hinaus verwirklichen Demokratische Schulen die Ideen einer demokratischen Bildung, indem sie allen an der Schule Beteiligten das Recht und die Möglichkeit einräumen, an Entscheidungen mitzuwirken, die die Schule als Ganzes betreffen. Üblicherweise geschieht das in Form direktdemokratischer Entscheidungsverfahren in einer wöchentlich tagenden Schulversammlung. Schüler/innen und Lehrer/innen sind gleichberechtigt, d.h. sie verfügen in der Schulversammlung über gleiche Mitsprache- und Abstimmungsrechte. Es gilt der Grundsatz: pro Kopf eine Stimme. Damit liegt die Entscheidungsmacht mehrheitlich in den Händen der Schülerinnen und Schüler.
Weltweit gibt es etwa 100 Schulen, die nach diesen Prinzipien arbeiten und eine wachsende Anzahl an Gründungsinitiativen. Die Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. hat einen Film zu demokratischen Schulen gedreht, den ihr als DVD bestellen könnt unter www.demokratische-schulen.de
Henning Graner



