Klage gegen das „Gift Studiengebühren“
Seit ihrer ersten Einführung 2006 in Nordrhein-Westfalen laufen Klageverfahren gegen Studiengebühren. utopia sprach mit dem Anwalt Wilhelm Achelpöhler, der jetzt im Namen einer Studentin aus Paderborn vor das Bundesverfassungsgericht gezogen ist.
utopia: Wilhelm, 2007 habt ihr schon gegen Studiengebühren wegen des Verstoßes gegen den UN-Sozialpakt geklagt. In diesem ist von der „allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit“ des Hochschulunterrichts die Rede. Das ist doch ziemlich eindeutig, oder?
Wilhelm Achelpöhler: So sehe ich das auch. Das Gericht hat unsere Klage leider trotzdem abgewiesen. Das liegt unter anderem an dem bürgerlich-liberalen Rechtsverständnis, das in erster Linie Abwehrrechte gegen staatliche Verbote, aber keine Leistungsrechte, also Ansprüche an den Staat, kennt. Daneben gibt es ein Rechtsverständnis sozialer Grundrechte, das in den 1970er Jahren seine Blütezeit hatte. Zu dieser Zeit wurden auch der UN-Sozialpakt verabschiedet und in Deutschland die Studiengebühren abgeschafft. Heute wird das Recht auf Bildung leider neoliberal uminterpretiert: Jetzt heißt es nicht mehr „Der Staat muss allen Bildung zur Verfügung stellen“, sondern „Wenn der Staat Bildung zur Verfügung stellt, dann muss es einen fairen Wettbewerb darum geben“. Bei den Studiengebühren wurde argumentiert, dass der Staat mit günstigen Krediten einen Ausgleich zu den Studiengebühren leistet. Das Motto: „Wenn der Staat dem Gift Studiengebühren ein Gegengift entgegensetzt, dann ist es in Ordnung“.

Wilhelm Achelpöhler
Jetzt wollt ihr vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Auf welches Grundrecht bezieht ihr euch?
Wir beziehen uns auf Artikel 12 des Grundgesetzes, der ein Recht auf Bildung beinhaltet. Es gibt zahlreiche Studien, die zeigen, dass in Deutschland Bildung weiten Kreisen vorenthalten wird. Arbeiterkinder studieren durchschnittlich wesentlich seltener als Akademikerkinder. Selbst wenn man die Abiturientinnen und Abiturienten untereinander vergleicht stellt man fest: Ein Arbeiterkind, das es durch das stark selektive Schulsystem zum Abitur geschafft hat, beginnt seltener ein Studium als ein Akademikerkind mit Abitur. Angesichts dieser erschreckenden Zahlen halten wir es für falsch, mit den Studiengebühren ein weiteres Mittel der Aussortierung einzuführen. Zumal noch nicht einmal sicher ist, dass das „Gegengift“ der günstigen Kredite überhaupt wirkt.
Wie schätzt du eure Erfolgschancen ein?
Die entscheidende Frage ist, ob das Verfassungsgericht unsere Klage überhaupt annimmt. Selbst in Fällen, in denen die verfassungsrechtliche Problematik völlig offensichtlich ist, meint das Verfassungsgericht oft, die Entscheidung der Politik überlassen zu müssen. Das beste Beispiel dafür ist die Wehrpflicht, zu der das Bundesverfassungsgericht noch keine Klage angenommen hat. Wenn unsere Klage aber angenommen wird, sehe ich gute Erfolgschancen. Die Zahlen zeigen eindeutig den selektiven Charakter von Studiengebühren und das Bundesverfassungsgericht hat in den siebziger Jahren schon im Numerus-Clausus-Urteil angedeutet, dass aus einem Freiheitsrecht, wie dem auf Chancengleichheit, auch ein Leistungsrecht, wie dem auf Ausbildung, folgen kann.
Widerspricht denn nicht ein komplett staatlich finanziertes Studium ohne Studiengebühren dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes? Schließlich finanziert dann die ohnehin finanziell schwache Krankenschwester über ihre Steuern das Studium des reichen zukünftigen Chefarztes…
Das ist das Argument, das immer wieder von den Studiengebühren-Befürwortern ins Feld geführt wird. Witzigerweise sind das genau die, die immer meinen, dass die Chefärzte viel zu viele Steuern bezahlen, und deshalb den Spitzensteuersatz immer weiter senken. Grundsätzlich gilt, dass wir in einem Steuerstaat leben, in dem öffentliche Leistungen über Steuern finanziert werden. Wer Medizin studiert und später als Chefarzt viel Geld verdient, zahlt dann auch entsprechend mehr Steuern. So fließt das Geld von denjenigen, die vom gebührenfreien Studium finanziell profitieren, wieder zurück.
Interview: David W.







