Internetsperren: Freiheitsfeindlich und wirkungslos

Seitdem die Bundesregierung diesen Juni das so genannte Zugangserschwerungsgesetz erlassen hat, wird das Thema Internetzensur in vielen Medien diskutiert, dabei ist es in der Politik schon viel länger aktuell. Bereits 1997 wurde in der Bundesrepublik erstmals eine Internetseite gesperrt und andere Länder sind Deutschland in Sachen staatliche Internetkontrolle weit voraus.

Zensur in Deutschland
Laut einem Urteil vom Bundesgerichtshof dürfen Menschen strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie auf ausländische Server Inhalte hochladen, die nach deutschem Gesetz verboten sind. So wurde im April 1997 die Seite www.xs4all.nl für einige Tage gesperrt. Die BetreiberInnen der Seite hatten die als linksextrem geltende Zeitschrift „radikal“ zum online lesen zur Verfügung gestellt. In dieser befand sich eine Anleitung zur Behinderung von Bahntransporten, was die Bundesanwaltschaft als Aufruf zum Terrorismus ansah. Nachdem sich jedoch einige Internetanbieter weigerten die Seite zu sperren, gab die Bundesanwaltschaft nach.

Vier Jahre später wurden in Nordrhein-Westfalen mehrere rechtsradikale Internetseiten von der Landesregierung zensiert, die Sperrung einer Schockseite konnte sich nicht durchsetzen. 2007 sperrte Arcor kurzfristig eine Seite mit kostenlosen pornographischen Inhalten, da die kostenpflichtige Konkurrenz wegen eines fehlenden Altersnachweises vor Gericht gezogen war.

Zeichnung: Findus

Zeichnung: Findus

Zensur in anderen Ländern
In Birma werden oppositionelle Seiten gesperrt, alle Bewegungen im Internet aufgezeichnet und während der Demonstrationen 2007 wurde das Internet komplett abgeschaltet. In Kuba und Nordkorea  wird dem größten Teil der Bevölkerung von vornherein das World Wide Web vorenthalten. Der bekannteste Fall ist jedoch China. Seitdem das Projekt „Goldener Schild“ 2006 in Betrieb genommen wurde, werden zahlreiche pornographische, religiöse und politische Seiten gesperrt. Selbst der Internetauftritt vom der britischen Rundfunkanstalt BBC und Wikipedia sind nicht zugänglich.

Doch auch in der sogenannten westlichen Welt wird fleißig zensiert. Das Europäische Polizeiamt (Europol) hilft Kinderporno-Seiten zu filtern und zu sperren, was bereits in 14 Ländern praktiziert wird. In Schweden und Finnland wurde bereits öffentlich über die Zensur vor Glücksspielen im Internet diskutiert, Finnland sperrt auch politische Seiten. So ist die Homepage des Bürgerrechtlers Matti Nikki nicht erreichbar, da dort Links zu bereits gesperrten Seiten mit kinderpornographischen Inhalten stehen.

Zensur unter dem Deckmantel der Kinderpornographie
Nicht nur in anderen Ländern, auch in Deutschland werden Gesetze zur Internetzensur mit dem Sperren von kinderpornographischen Inhalten begründet. Bereits im April 2009 schloss die Bundesregierung mit fünf Internetanbietern einen Vertrag, in dem diese sich verpflichten, Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Mit dem so genannten Zugangserschwerungsgesetz sollen weitere Internetanbieter dazu verpflichtet werden. Die BesucherInnen der Seiten werden allerdings nicht strafrechtlich verfolgt, da sonst auch BürgerInnen unter Verdacht geraten würden, die unabsichtlich auf eine der gesperrten Seiten gelangen.

Experten zweifeln jedoch die Wirkung der Sperren an: Es ist nicht nur umstritten, wie einfach es ist sie zu umgehen, es sind auch nicht alle Internetanbieter an das Gesetz gebunden. Damit die Sperrlisten nicht in die Öffentlichkeit gelangen, werden nur Anbieter mit mehr als 10000 NutzerInnen zum Zensieren verpflichtet. Somit können auch Menschen ohne große technische Kenntnisse weiterhin die teilweise zensierten Inhalte abrufen. Deswegen zweifelt der Verein „MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren“ die Absicht der Regierung an. 96% der in Finnland und Schweden bereits gesperrten Seiten werden in westlichen Ländern gehostet, die BetreiberInnen könnten also problemlos strafrechtlich verfolgt werden um Kinderpornographie wirkungsvoll zu unterbinden.

Es wird auch kritisiert, dass die Zensur sich schnell auch auf andere Inhalte ausweiten könnte, in Sachsen-Anhalt sollen rechtsextreme Seiten gesperrt werden, die Musikindustrie fordert Sperren für Seiten, auf denen illegale Downloads zur Verfügung stehen, und einige Politiker dachten bereits öffentlich über das Zensieren von Online-Killerspielen nach.

Zensur als Einschränkung der Freiheit
Zensur verstößt laut ihren KritikerInnen gleich gegen mehrere Grundrechte, darunter dem Recht auf informelle Selbstbestimmung und der Informationsfreiheit. Im Jahr 2000 wurden EU-Richtlinien verabschiedet, wonach die Internetanbieter für strafbare Inhalte verantwortlich sind. Damit werden diese zu Richtern und können eigenständig entscheiden, welche Inhalte zensiert werden. Bereits 2004 sperrte Freenet.de Internetseiten, die sich zu kritisch mit dem eigenen Unternehmen auseinandersetzen, und nordamerikanische Telekommunikationsanbieter AT&T zensierte 2007 Teile eines Pearl-Jam-Konzertes, da der damalige Präsident Bush kritisiert wurde. KritikerInnen befürchten aufgrund derartiger Vorfälle, dass in Zukunft nicht nur die Zensur der Regierungen zunimmt, sondern auch Unternehmen  die Freiheit des World Wide Web weiter einschränken.

Lucas Christoffer

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