Infobox: Recht auf Asyl

Jun 9th, 2008 • Kategorie: Migration und Antirassismus, Sommer 2008

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ So steht es im Grundgesetz. 1993 wurde jedoch der Paragraph 16a hinzugefügt. Seitdem können sich Menschen, die aus so genannten sicheren Dritt-Staaten einreisen, nicht mehr auf dieses Recht berufen. Da sämtliche Länder, die um Deutschland herum liegen, als sichere Dritt-Staaten gelten, ist es faktisch unmöglich, über den Landweg einzureisen. Die Anerkennungsquote ist dementsprechend gering: Im Jahr 2007 lag sie bei 1,1%, im Jahr zuvor bei 0,8%. Die absoluten Zahlen sind noch erschreckender, denn die Antragszahlen sind ebenfalls auf einem historischen Tiefstand: Weniger als 20.000 Menschen haben 2007 Asyl beantragt – so wenig, wie seit 30 Jahren nicht mehr.