Infobox: Recht auf Asyl
Jun 9th, 2008 • Kategorie: Migration und Antirassismus, Sommer 2008„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ So steht es im Grundgesetz. 1993 wurde jedoch der Paragraph 16a hinzugefügt. Seitdem können sich Menschen, die aus so genannten sicheren Dritt-Staaten einreisen, nicht mehr auf dieses Recht berufen. Da sämtliche Länder, die um Deutschland herum liegen, als sichere Dritt-Staaten gelten, ist es faktisch unmöglich, über den Landweg einzureisen. Die Anerkennungsquote ist dementsprechend gering: Im Jahr 2007 lag sie bei 1,1%, im Jahr zuvor bei 0,8%. Die absoluten Zahlen sind noch erschreckender, denn die Antragszahlen sind ebenfalls auf einem historischen Tiefstand: Weniger als 20.000 Menschen haben 2007 Asyl beantragt – so wenig, wie seit 30 Jahren nicht mehr.


