Kriegsgegner angeklagt
Wegen des Verwendens rechstextremer Symbole ist der Dresdner Totalverweigerer Jörg Eichler angeklagt. Er hatte vor drei Jahren auf einer Internetseite einen Aufkleber gegen den Bundeswehr-Zapfenstreich veröffentlicht. Nun behauptet die Staatsanwaltschaft: ‘Wider der Militarisierung des Alltags’ enthalte keine Distanzierung zur NS-Zeit.
Am Montag steht Eichler nun vor derm Amtsgericht Dresden. Dabei ist sein ‘Vergehen’ schon drei Jahre her. Damals ’schenkte’ die Bundeswehr der Stadt Dresden zum 800jährigen Bestehen einen Großen Zapfenstreich. Dieses Militär-Ritual mit viel Musik wurde für viele Anti-Militaristen Anstoß zum Protest.

Und das war den Behörden offenbar ein Dorn im Auge. Das Ordnungsamt wollte die Kundgebung und Demonstration des Bündnisses „Wider die Militarisierung des öffentlichen Raumes“ vom Militärspektakel fernhalten. Begründung: „Bereits die bloße Anwesenheit von Demonstranten gegen die Bundeswehr unmittelbar gegenüber dem Veranstaltungsort würde den Sinn und die Würde des Großen Zapfenstreichs als Geschenk der Bundeswehr an das 800jährige Dresden in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen.“ Genützt hat es jedoch nichts: Das Verwaltungsgericht erlaubte den Protest dann doch.
Drei Jahre später dreht sich alles nur noch um den Aufkleber, auf dem eine Doppelsigrune zu sehen war, die von der SS als Logo genutzt wurde. Heute is diese Stelle auf der Seite www.ohne-uns.de durch einen Balken verdeckt.

Auf dem Aufkleber steht: “Den Zapfenstreichen – Wider der Militarisierung des Alltags”. Man möchte meinen, eine eindeutige Botschaft gegen Militär, Krieg, den Zapfenstreich und alle daran beteiligten Organisationen.
Doch bei der Staatsanwaltschaft Dresden ist man offenbar etwas begrifsstutzig. In der Anklageschrift heißt es: „Die in der Darstellung enthaltenen Worte ‚Wider der Militarisierung des Alltags’ enthalten keine erkennbare Distanzierung zu SS und NS-Gut.“Achso, die Nazi-Gesellschaft war gar nicht so durchmilitarisiert.
Weiter heißt es in der Anklageschrift: “Zudem richtet sich der Text [auf dem Aufkleber] allgemein gegen eine Militarisierung des Alltags, insbesondere in Form eines Zapfenstreichs. Was dies mit der Waffen-SS zu [tun] haben soll, belibt offen. Die Waffen-SS war eine paramilitärische Organisation – und als solche nicht an Zapfenstreichen beteiligt.” Diese Behauptung ist jedoch falsch, denn die Waffen-SS war wie auch die Wehrmacht an Zapfenstreichen beteiligt. Auf den Internetseiten der Bundeswehr ist davon nur nichts zu finden – der heutige Zapfenstreich soll schließlich in gutem Licht darstehen. Die Bundeswehr will mit den damaligen Zapfenstreich ohnehin nichts zu tun haben und stellt – darauf angesprochen – die Unterschiede heraus: Die Musik sei anders gewesen. Toll.
Das ganze ist entscheidend, weil das Verwenden von Symbolen verfassungswidriger Organisationen (in diesem Fall die Doppelsigrune der Waffen-SS) straffrei bleibt, wenn „sich bereits aus ihrem Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise ergibt, dass sie in einem nachdrücklich ablehnenden Sinne gebraucht werden“. Das hatte der Bundesgerichtshof vor zwei Jahren entschieden, als der Versanhandel “Nix Gut” wegen des Vertriebs von Buttons mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz angeklagt war.
Heute muss sich nun der Anti-Militarist Jörg Eichler verantworten. Sein Verteidiger ist ein guter Freund von ihm, ebenfalls Totalverweigerer. Sie beide verstehen auch nicht, warum das Amtsgericht solch einen Fall überhaupt zugelassen hat, denn der Bundesgerichtshof hat bereits mehrere Urteile gefällt, bei denen herauskam, dass Nazi-Symbole verwendet werden dürfen – wenn sich das gegen den Nationalsozialismus richtet.
Florian Wendker





