Polizeigewalt – Mehr als ein tödlicher Einzelfall
Über eines berichten die meisten Medien nach Gipfeldemonstrationen, wie beim G8- oder dem NATO-Gipfel in aller Ausführlichkeit: Über gewalttätige Demonstrierende. Dass es diese gibt, ist keine Frage. Doch die Gewalt, die von Staatsbediensteten ausgeht, wird in der Berichterstattung fast immer „übersehen“.
Erst kürzlich verstarb bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in London der 47-jährige Ian Tomlinson. Als Tomlinsons Tod bekannt wurde, wies die britische Polizei jede Schuld von sich. Sie hätte zuvor überhaupt keinen Kontakt zu ihm gehabt. Zudem seien die BeamtInnen die dem Sterbenden zu Hilfe eilen wollten, von Demonstrierenden mit Flaschen beworfen worden. AugenzeugInnen aus den Reihen der Protestierenden waren sich sicher, anderes gesehen zu haben. Das kam jedoch erst an die Öffentlichkeit, als ein New Yorker Vermögensverwalter der englischen Zeitung „Guardian“ ein Video zuspielte. Das Video, das der New Yorker während der Proteste gemacht hatte, zeigt wie Ian Tomlinson mit den Händen in den Taschen in die Richtung der Demonstranten schlendert. Tomlinson wird von einem Polizisten mit dessen Knüppel geschlagen und zu Boden gestoßen. Etwa drei Minuten später war Tomlinson tot.
Er war nicht nur völlig friedlich, sondern nicht einmal ein Demonstrant. Der 47-Jährige, von Beruf Zeitungsverkäufer, war gerade auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstelle. Der Übergriff des Beamten war daher nicht nur völlig überzogen und brutal, sondern auch total willkürlich. Der Verstorbene war lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort.
Der Skandal setzt sich – als ein besonders schwerer Fall unter vielen – jedoch noch fort. Die erste Obduktion der Leiche Ian Tomlinsons ergab, dass er an einem Herzinfarkt gestorben sei. Erst nachdem das Beweisvideo auftauchte, wurde gegen den knüppelnden Beamte ermittelt und die „wir haben nichts getan“-Haltung der Londoner Polizei begann zu bröckeln. Mehrere Wochen nach dem Tod Tomlinsons wurde das Ergebnis einer neuen, zweiten Obduktion bekannt. Demnach starb er nicht an einem Herzinfarkt, sondern an inneren Blutungen. Die Ermittlungen gegen den Polizisten laufen wegen „fahrlässiger Tötung“. Und auch gegen einen zweiten Polizisten, der auf einem anderen Video beim brutalen Schlagstockeinsatz gefilmt wurde, wird mittlerweile ermittelt.
Die Polizeigewalt, die eventuell zu Ian Tomlinsons Tod geführt hat, mag nach einem grausamen Einzelfall klingen. Doch sie ist alles andere. Bei vielen Demonstrationen, auch in Deutschland kommt es zu Übergriffen durch die Polizei. Dies fängt damit an, dass Demonstrierenden, die an friedlichen Sitzblockaden teilnehmen, nicht einfach nur weggetragen werden. Oft wird ihnen auch durch gezielte Griffe in die Augen oder unter die Nase Schmerz zugefügt. Aber auch noch härtere Fälle von „staatlicher Gewalt“ sind an der Tagesordnung. Oft dient schon ein „Verstoß gegen das Vermummungsverbot“ als Vorwand um einzelne Personen aus einer Demonstration herauszureißen und den Weg dorthin mit Knüppel und Pfefferspray zu „ebnen“.
Daher gibt es auf vielen größeren Demonstrationen Demo-SanitäterInnen, die über eine Telefonnummer, die vorher bekannt gegeben wird, zu erreichen sind. Die sogenannten „Demosanis“ sind politisch meist gleichgesinnt und liefern Verletzte nach einer Erste-Hilfe-Behandlung nicht bei der Polizei ab, die Demonstrierenden oftetwas wie „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ anzuhängen versuchen könnte. Außerdem gibt es auf fast allen größeren, oder irgendwie „brenzligeren“ Demos einen Ermittlungsausschuss, den man anrufen kann, wenn man festgenommen wird, oder Opfer oder Zeuge von Polizeigewalt oder Festnahmen geworden ist. Der Ermittlungsausschuss kümmert sich zum Beispiel um RechtsanwältInnen oder hilft dir rechtlich gegen Polizeiübergriffe vorzugehen. Eine gute Adresse ist hier auch die Rote Hilfe, die Ortsgruppen in den meisten größeren Städten hat.
Beim rechtlichen Vorgehen gegen Polizeigewalt kommen aber neue Schwierigkeiten auf. Von den angezeigten PolizistInnen wird nur ein Bruchteil verurteilt. Als Beispiel können hier Zahlen aus Berlin in den Jahren 1995 bis 2004 angebracht werden: In nur 1,3 Prozent der angezeigten Fälle kam es überhaupt bis zu einer Anklage. Und nur 0,4 Prozent der PolizistInnen wurden letztendlich verurteilt. Da die ermittelnden Beamten und oft auch die als Zeugen auftretenden PolizistInnen meist einen „kollegialen“ Umgang pflegen, sind die Chancen auf Gerechtigkeit dementsprechend gering. Im Gegenteil, es kommt sogar oft dazu, dass die angezeigten BeamtInnen ein Gegenanzeige wegen Verleumdung stellen, oder es Ärger wegen angeblichen Widerstands gibt.
Vor einer möglichen Anzeige gegen PolizistInnen sollte also unbedingt mit dem Ermittlungsausschuss der Demo oder der örtlichen Hilfe gesprochen werden – dort arbeiten erfahrene Leute mit, die auch einschätzen können, wie die Chancen und der Nutzen einer Anzeige stehen.
Felix H.
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