Tierbefreiung unerwünscht
Sep 4th, 2008 • Kategorie: September/Oktober 2008, Tierrechte und Antispeziesismus, Überwachung und RepressionVermeintlicher Antiterror-Paragraph legitimiert Inhaftierung von zehn Aktiven in Österreich
Am 7. Juli entschied das Oberlandesgericht Wiener Neustadt die zweite Verlängerung der Untersuchungshaft für die seit dem 21. Mai 2008 inhaftierten zehn TierbefreierInnen und TierrechtlerInnen aus Österreich. Elf Tage später bestätigte das Gericht seine Entscheidung und lehnte alle Widersprüche gegen die Inhaftierung ab. Die Begründungen erscheinen jedoch schleierhaft. Ein Aktivist ist inzwischen vorläufig freigelassen worden. Eine endgültige Entscheidung in seinem Fall lag bis Redaktionschluss nicht vor.
Wie in Deutschland demonstrieren auch in Österreich jede Woche Tierrechts- und TierbefreiungsaktivistInnen gegen den Verkauf von Pelzen. Während in der Bundesrepublik gegen Escada mobilisiert wird, heißt das derzeitige Kampagnenziel in Österreich Kleider Bauer. Der Protest dagegen ist offensichtlich weder staatlich gewollt noch gesetzlich erlaubt.
Denn seit Mai sitzen zehn aktive TierbefreierInnen und TierrechtlerInnen im Gefängnis. Ihnen wird nach §278a des österreichischen Strafgesetzbuches vorgeworfen, einer kriminellen Organisation anzugehören, die Jagdeinrichtungen sabotiert, Pharmakonzerne und andere Unternehmen durch Aktionen geschädigt haben soll. Der österreichische §278a ähnelt seinem deutschen Gegenstück, dem §129a, nicht nur seinem juristischen Inhalt sondern auch in seiner Anwendung.
Es geht auch ohne Beweise
Beweise konnte die Staatsanwaltschaft bisher noch nicht vorlegen, trotz monatelanger Überwachung der einzelnen Personen, trotz groß angelegter Razzien und der „mehrjährigen Ermittlungen“ durch die Polizei und die Geheimdienste. Der Sprecher für Sicherheitspolitik der Grünenfraktion im österreichischen Bundestag, Peter Pilz, bekräftigt mittlerweile sogar, dass entlastende Hinweise unterschlagen worden seien.
Die Polizei und die beteiligten Antiterroreinheiten verfügten bei den Festnahmen über keine konkreten Tatvorwürfe. Nun beklagen nicht nur die Betroffenen die rechtliche Willkür und politische Absicht des staatlichen Handelns. Der Paragraph sei schon bei seiner Ausarbeitung „in unverhältnismäßig weit gehender Art und Weise“ formuliert worden, so die Menschenrechtsorganisation Amnesty International.
Dementsprechend ging das Oberlandesgericht auch nicht mehr auf die Widersprüche gegen die angeordnete Untersuchungshaft ein. Langjähriger politischer Aktivismus und die Weigerung, weder Passwörter für die eigenen Computer herauszugeben noch Aussagen zu den Vorwürfen zu machen - das reichte dem Gericht bereits, um vermeintliche „Tatbegehungs-“ und „Verdunkelungsgefahr“ heraufzubeschwören und die Untersuchungshaft zu rechtfertigen.
Der Protest gegen die staatlichen Maßnahmen war von Beginn an international und wird auch von Einzelpersonen und Organisationen mit getragen, die sich nicht vorrangig mit Tierrechten befassen. Bei zahlreichen Demonstrationen und Kundgebungen war die Forderung einhellig: Die Gefangenen sollen freigelassen und der Verfolgungsparagraph abgeschafft werden.
Willibald Spiegel


