Massive Repression gegen TierrechtlerInnen

Paragraph 278a-Prozesse in Österreich starten im März.

Am 2. März beginnt am Landgericht Wiener Neustadt ein noch nie da gewesener Prozessmarathon: Angeklagt sind zehn Tierrechtsaktivist_innen den die „Bildung einer kriminellen Organisation“ nach Paragraph 278a StGB vorgeworfen wird. Diese konstruierte Organisation soll für alle legalen und illegalen Aktionen mit Tierrechtsbezug seit den 1980er Jahren in Österreich verantwortlich gemacht werden.

Am 21. Mai 2008 stürmen Spezialeinheiten der Polizei in den frühen Morgenstunden mindestens 23 Wohnungen bzw. Vereinslokale in Wien und anderen Orten in Österreich. Nach den Hausdurchsuchungen kommen zehn Tierrechtsaktivist_innen in Untersuchungshaft und werden erst nach über 3 1/2 Monaten wieder frei gelassen.

Die Aktivist_innen sollen z.B. durch Anti-Pelz-Kampagnen mit legalen Protesten und zivilem Ungehorsam gewinnorientierte Unternehmen genötigt haben, aus dem Pelzverkauf auszusteigen. Konkrete Straftaten sollen fast ausschließlich von „unbekannten Mittätern“ verübt worden sein. Trotzdem werden alle angeblichen Mitglieder der „kriminellen Organisation“ angeklagt. Damit wird jeglicher politischer Protest kriminalisierbar. Der Überwachung politischer Bewegungen wird Tür und Tor geöffnet.
Mit einem Blick auf die Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen wird die Absurdität und Unverhältnismäßigkeit im aktuellen Fall deutlich. In den Monaten vor ihrer Verhaftungen waren die Aktivist_innen einer fast lückenlosen Überwachung ausgesetzt. Die Beschattungen reichten von Telefonüberwachungen, Personenobservationen und Kameras im Eingangsbereich, über Kontenöffnung, Stimmuntersuchungen und heimliche DNA-Proben bis hin zu Peilsendern an zwei Fahrzeugen und einem Großen Lauschangriff. In der Wohnung einer betroffenen Person wurden Mikrophone installiert. Rund um die Uhr wurde das Zuhause audioüberwacht.
Die unverhältnismäßigen Befugnisse, die mit dem Paragraphen 278 verbunden sind, ermöglichen den Ermittlungsbehörden verdachtsunabhängig die völlige Durchleuchtung politischer Bewegungen und sozialer Zusammenhänge.
Die nun anstehenden Verhandlungen sind für vier Monate anberaumt, an drei Tagen pro Woche soll verhandelt werden, 120 Zeug_innen sind geladen. Ersten Schätzungen zufolge werden sich die Kosten für die Angeklagten auf mehreren 10.000 Euro pro Person belaufen. Neben erheblichen Kosten für die Anwälte kommen hohe Fahrtkosten auf die Betroffenen zu. Einem Antrag, die Verhandlungen von Wiener Neustadt ins gut 50 Kilometer entfernte Wien zu verlegen, wurde nicht stattgegeben.
Der bevorstehende Prozess bedeutet nicht nur für die Betroffenen eine immense finanzielle und psychische Belastung. Durch die Dauer und den Umfang des Prozesses wird es für sie kaum mehr möglich sein, ein geregeltes Leben zu führen. Darüber hinaus werden erstmals politische Aktivist_innen in Österreich bis zur letzten Konsequenz mit einem Organisationsparagraphen vor Gericht gezerrt. Es wird von den staatlichen Repressionsorganen eine abschreckende Wirkung auf linke, selbstorganisierte Aktivist_innen erwartet. Zuvor wurde der Paragraph 278 fast ausschließlich rassistisch motiviert gegen Migrant_innen angewandt.
Sollten die Betroffenen verurteilt werden, dürfte das nur der Startschuss für weitere Kriminalisierungsversuche von fortschrittlichen sozialen Bewegungen in Österreich sein.
Zeitgleich zum Prozessbeginn am 2. März ruft die Tierrechtsbewegung zum globalen Aktionstag vor Österreichischen Botschaften auf.

Denise

Mehr Infos: www.antirep2008.tk Spendenkonto in Deutschland Kontoinhaberin: Rote Hilfe e.V. Kontonummer: 191100462 Bankleitzahl: 44010046 Postbank Dortmund Verwendungszweck: §278a

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