Du willst fürs Klima auf die Straße? Dann solltest du wissen, was das Grundgesetz erlaubt, wann eine Demo angemeldet werden muss und was beim Thema Schule gilt. Hier die Grundlagen, ohne Rechtsberatung.
Dein Recht: Art. 8 Grundgesetz
Art. 8 Abs. 1 GG sagt, dass sich alle Deutschen friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen, und zwar „ohne Anmeldung oder Erlaubnis“. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann das Recht aber per Gesetz eingeschränkt werden (Abs. 2).
Auch Minderjährige können sich auf Grundrechte berufen. Der Rechtsprofessor Gärditz argumentierte 2019 in der Legal Tribune Online, Jugendlichen sei Grundrechtsmündigkeit zuzusprechen, wenn sie die Bedeutung ihrer politischen Freiheitsrechte verstehen.
Anmelden: Wann und wie
Das Versammlungsgesetz des Bundes verlangt in § 14: Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug plant, muss das spätestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe der zuständigen Behörde melden. Dabei nennst du das Thema und die Person, die die Versammlung leiten soll.
Wichtig: Wir haben nur die Bundesnorm gelesen. Für deinen Ort kann Landesrecht gelten. Frag deshalb vorher bei der zuständigen Behörde nach, meist Ordnungsamt oder Polizei. Wenn du selbst anmelden willst, such dir Unterstützung von Erwachsenen oder einer Gruppe.
Schulpflicht und Streik
Hier gibt es echte Spannung. Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und die Schulpflicht, die aus dem Recht auf Bildung abgeleitet wird, stoßen zusammen. LTO berichtet, die Schulpflicht könne das Versammlungsrecht einschränken, weshalb Schülerinnen und Schüler für eine Teilnahme eine Beurlaubung brauchen. Die Schulleitung muss ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben. Bei einer weltweit koordinierten Aktion könne sie laut Gärditz sogar verpflichtet sein, freizugeben. Jeden Freitag zu demonstrieren sei dagegen nicht mehr vertretbar.
Bayerns Kultusminister Michael Piazolo sagte 2019 klar, die Teilnahme an einer Demonstration sei während der Schulzeit nicht erlaubt. Über den Umgang mit Fehlzeiten entschieden aber die Schulleitungen.
Bei unerlaubtem Fernbleiben nennt die Bezirksregierung Düsseldorf mögliche Folgen: Hinweise und Ermahnungen, Ordnungsmaßnahmen, Zwangszuführung oder ein Bußgeldverfahren. Wie streng es wird, hängt von Bundesland und Schule ab.
Fair gesagt: Manche halten Schulstreiks bewusst für legitimen Protest, andere sehen darin schlicht Unterrichtsausfall. Beides gehört zur Debatte. Die Folgen trägst du aber selbst mit.
Mitmachen ohne Ärger
- Nach der Schule oder am Wochenende: Dann entsteht kein Konflikt mit der Schulpflicht.
- Beurlaubung beantragen: Sprich früh mit der Schulleitung.
- Jugendparlament oder Jugendforum: Laut bpb folgen sie dem Vorbild von Stadt- oder Gemeinderat und lassen junge Menschen Entscheidungen beeinflussen. Die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort.
- Jugendorganisationen der Parteien: Sie sind laut bpb meist ab 14 offen, und man kann teilnehmen, ohne Mitglied der Mutterpartei zu sein. Prüf selbst, welche Position zu dir passt.
- Schul-AG oder Schülervertretung: Frag an deiner Schule nach, ob es eine Umwelt-AG gibt oder ob du eine anstoßen kannst. Auch Jugendverbände in deiner Nähe sind eine Anlaufstelle.
Egal, wofür du dich entscheidest: Informier dich vorher, bleib friedlich und sprich mit deinen Eltern.
Stand: 31. Oktober 2026
Quellen
- Gesetze im Internet: Art. 8 Grundgesetz
- Gesetze im Internet: § 14 Versammlungsgesetz
- Legal Tribune Online: Fridays for Future und Schulpflicht (2019)
- News4teachers: Schulleiter entscheiden über Strafen (2019)
- bpb: Partizipationsmöglichkeiten auf lokaler Ebene
Titelbild: Markus Spiske, Pexels.
