Das Wahlrecht gehört in den meisten Staaten zu den wichtigsten politischen Rechten. Kinder und Jugendliche sind in Deutschland die größte Bevölkerungsgruppe, der es nach wie vor verwehrt wird. Für Bundestagswahlen gilt laut Grundgesetz (Artikel 38) eine Altersgrenze von 18 Jahren. Damals schloss sie über 13 Millionen Menschen aus.
Politik müsste zuhören
Politikerinnen und Politiker orientieren sich, jedenfalls im Wahlkampf, an dem, was Wählende wollen. Schließlich wollen sie gewählt werden. Dürften Kinder und Jugendliche jeden Alters wählen, würden Schulpolitik und Jugendschutz vermutlich anders diskutiert.
Heute läuft eine Partei Gefahr, andere Wählergruppen zu verprellen, ohne neue zu gewinnen, wenn sie sich für ein Bildungswesen nach den Wünschen der Schülerinnen und Schüler ausspricht. Es geht dabei nicht darum, ob eine Partei ein paar Prozentpunkte gewinnt. Wenn junge Menschen wählen dürften, müssten sich alle Parteien auf ihre Anliegen zubewegen.
Ein neuer Status
Ein weiterer Effekt wäre, dass sich der gesellschaftliche Status von Kindern verändert. Ähnlich war es, als Besitzlose und Frauen das Wahlrecht bekamen. Die Sicht von Erwachsenen auf Kinder ändert sich nicht über Nacht. Mit den Jahren würden aber immer mehr Menschen erkennen, dass Kinder gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft sind.
Ein eigenes Wahlrecht, kein Elternwahlrecht
Gemeint ist ein persönliches Wahlrecht für Kinder und Jugendliche. Etwas anderes wäre es, wenn Eltern für jedes Kind eine zusätzliche Stimme abgäben. Das wäre kein Kinderwahlrecht, sondern ein Elternwahlrecht.
Außerdem ist Wählen ein Recht und keine Pflicht. Wer sich nicht für Politik interessiert, bleibt der Wahl einfach fern. Andere Grundrechte gelten schon heute ohne Altersgrenze, etwa Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Ein Baby kann zwar nicht zu einer Demonstration gehen, hat aber das Recht dazu.
Die häufigsten Einwände
Meist wird gesagt, Kinder ließen sich zu leicht beeinflussen. Doch jeder Mensch wird von seinem Umfeld geprägt, von Freunden, Verwandten und Medien, in jedem Alter.
Ebenfalls oft zu hören ist, Kinder seien nicht klug genug, um mitzuentscheiden. Dann müsste man konsequenterweise auch Schulabschluss oder Intelligenztest zur Bedingung machen. Wenn jemand wegen vermeintlich fehlender Intelligenz kein Recht auf politische Beteiligung hat, ist das aus Sicht der Autoren zutiefst undemokratisch.
Mehr Informationen
Ausführliche Antworten auf häufige Fragen gibt es nach Angaben der Altseite auf de.kraetzae.de/wahlrecht/ und auf ich-will-waehlen.de.
Was das heute bedeutet
Die Forderung ist bis heute umstritten. Auch wer sie nicht teilt, kann an ihr gut sehen, wie wir über Demokratie nachdenken: Wer gehört dazu, und wer entscheidet, wann jemand reif genug ist? Altersgrenzen beim Wählen sind in Deutschland teils gesenkt worden, etwa bei manchen Landtags- und Kommunalwahlen, das hängt aber vom jeweiligen Bundesland ab. Die Debatte lohnt sich, weil sie zeigt, dass Mitbestimmung nicht bei der Volljährigkeit beginnen muss, sondern im Alltag, in Schule und Familie. Wer die Frage selbst prüfen will, sollte Argumente beider Seiten lesen, auch die Einwände der Gegner, und für sich klären, was Mündigkeit eigentlich bedeutet und wer sie festlegt. Unabhängig vom Ergebnis gilt: Politik, die junge Menschen ernst nimmt, hört ihnen zu, bevor sie über ihre Zukunft entscheidet.
Quellen: Titelbild: Fatima Yusuf, Pexels.
