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Wahlkalender: Diese Wahlen stehen als Nächstes an

Wahlkalender: Diese Wahlen stehen als Nächstes an

Symbolbild zu: Wahlkalender: Diese Wahlen stehen als Nächstes an

Der nächste Wahlsonntag kommt bestimmt: Im Jahr 2027 wählen gleich mehrere Bundesländer ihr Parlament neu. Wir zeigen dir, wann was ansteht, wo du dich informieren kannst und worauf du bei Wahlbenachrichtigung und Briefwahl achten solltest.

Diese Wahlen stehen 2027 an

Laut der Bundeswahlleiterin gibt es im Jahr 2026 nach heutigem Stand keine weiteren Wahltermine mehr. Die nächsten Wahlen finden im kommenden Jahr statt:

  • 18. April 2027: Landtagswahl in Schleswig-Holstein
  • 18. April 2027: Landtagswahl im Saarland
  • 25. April 2027: Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland
  • 30. Mai 2027: Bürgerschaftswahl in Bremen
  • 26. September 2027: Landtagswahl in Niedersachsen

Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass die Angaben zu Landtagswahlen ohne Gewähr sind. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung den Termin offiziell festgelegt. Bei Niedersachsen nennen manche Medien abweichende Tage, deshalb lohnt sich ein Blick auf die Seite der Landeswahlleitung, sobald der Termin offiziell bekanntgegeben ist.

Ausblick auf 2028 und 2029

Auch danach geht es weiter, allerdings sind die genauen Tage noch nicht bekannt. Hier gilt: Termin noch offen.

  • Herbst 2028: Landtagswahlen in Bayern und Hessen (Termin noch offen)
  • Frühjahr 2029: Europawahl und Bundestagswahl (Termin noch offen)
  • Herbst 2029: Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen (Termin noch offen)

Kommunalwahlen, also die Wahlen von Stadt- und Gemeinderäten, werden in jedem Bundesland nach eigenen Regeln und zu eigenen Terminen organisiert. Sie sind hier nicht aufgeführt. Die Termine findest du bei den jeweiligen Landeswahlleitungen.

Wer darf wählen?

Das Wahlalter ist nicht überall gleich und kann sich je nach Bundesland und Wahlart unterscheiden. Für jede Wahl gilt deshalb: Schau auf der Seite der zuständigen Landeswahlleitung nach, ob du schon mitwählen darfst. Zusätzlich brauchst du in der Regel einen Wohnsitz im jeweiligen Land und musst im Wählerverzeichnis stehen. Auch wenn du noch nicht wählen darfst, kannst du dich schon informieren und mitdiskutieren.

Wahl-O-Mat: Orientierung per Klick

Der Wahl-O-Mat ist ein Online-Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und wird seit 2002 vor Wahlen eingesetzt. Ein Redaktionsteam, zu dem auch junge Wählerinnen und Wähler gehören, formuliert Thesen. Die Parteien antworten darauf selbst. Du beantwortest dieselben Thesen mit „Stimme zu“, „Neutral“ oder „Stimme nicht zu“ und kannst deine Antworten anschließend mit den Positionen der Parteien vergleichen.

Die bpb hat Redaktionsworkshops für die Wahlen in Schleswig-Holstein, im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und in Bremen angesetzt. Das deutet auf entsprechende Wahl-O-Maten hin. Wann sie online gehen, ist noch nicht angegeben. Für Niedersachsen haben wir bisher keinen Hinweis gefunden. Wichtig: Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern eine Denkhilfe.

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigung schickt dir deine Gemeinde, in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Spätestens 21 Tage vorher muss sie verschickt sein. Sie zeigt, dass du im Wählerverzeichnis stehst. Bring sie am Wahltag mit ins Wahllokal. Kommt sie nicht rechtzeitig an, melde dich bei deiner Gemeinde, damit geprüft wird, ob du eingetragen bist.

Wenn du am Wahltag keine Zeit hast, kannst du per Briefwahl abstimmen. Die Grundregeln gelten ähnlich in allen Ländern:

  • Beantrage die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei deiner Gemeinde. Die Fristen stehen auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Fülle den Stimmzettel selbst und geheim aus.
  • Unterschreibe die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein.
  • Schicke den Brief so früh ab, dass er vor Ende des Wahlsonntags ankommt.

Quellen

Stand: 31. Oktober 2026. Termine können sich ändern.

Titelbild: Tara Winstead, Pexels.