Start

›

›

Ausbildung: Das steht dir zu

Ausbildung: Das steht dir zu

Symbolbild zu: Ausbildung: Das steht dir zu

Du hast einen Ausbildungsvertrag in der Tasche oder bald in der Hand? Dann solltest du wissen, welche Rechte du hast. Hier kommt der Überblick.

Wie viel Geld gibt es mindestens?

Seit 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Sie steigt jedes Jahr. Entscheidend ist, in welchem Jahr deine Ausbildung beginnt. Wer 2026 startet, bekommt mindestens diese Beträge pro Monat:

  • 1. Ausbildungsjahr: 724 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 854 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 977 Euro
  • 4. Ausbildungsjahr: 1.014 Euro

Diese Werte gelten für Verträge mit Beginn zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2026. Wichtig: Gibt es in deinem Betrieb einen Tarifvertrag mit niedrigerer Vergütung, darf sich ein tarifgebundener Betrieb daran halten. Frag also nach, ob für dich ein Tarifvertrag gilt.

Zum Vergleich: Wer 2025 angefangen hat, bekommt im ersten Jahr mindestens 682 Euro. Die Beträge für das zweite bis vierte Jahr ergeben sich aus Aufschlägen auf den Betrag des ersten Jahres: 18 Prozent im zweiten, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Jahr. Liegt deine Vergütung unter dem Mindestbetrag, gilt sie laut Gesetz nicht als angemessen. Dann lohnt sich ein Gespräch mit dem Betrieb oder eine Beratung.

Wie lange darfst du arbeiten?

Bist du unter 18, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es sagt: höchstens acht Stunden pro Tag und höchstens 40 Stunden pro Woche. Ist die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen kürzer, darfst du an den übrigen Werktagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden arbeiten.

Berufsschule gehört dazu

Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule freistellen. Außerdem darf er dich nicht arbeiten lassen:

  • vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt,
  • an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (einmal pro Woche),
  • in Blockwochen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens fünf Tagen.

Die Schulzeit wird auf deine Arbeitszeit angerechnet. Und durch den Berufsschulbesuch darf dir kein Entgelt ausfallen.

Bei Blockunterricht sind zusätzlich bis zu zwei Stunden betriebliche Ausbildung pro Woche erlaubt. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Stunden zählt mit deiner durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit. Eine Blockunterrichtswoche zählt mit deiner durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Wichtig: Das Verbot vor Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, gilt auch für Berufsschulpflichtige über 18.

Wie viel Urlaub steht dir zu?

Für Jugendliche nennt das Gesetz Mindestwerte in Werktagen. Es zählt dein Alter zu Beginn des Kalenderjahres:

  • unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage,
  • unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage,
  • unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage.

Der Urlaub soll in die Berufsschulferien fallen. Klappt das nicht, bekommst du für jeden Berufsschultag während des Urlaubs einen zusätzlichen Urlaubstag.

Probezeit: Das gilt

Deine Ausbildung beginnt mit einer Probezeit. Sie dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden. Danach ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund möglich. Du selbst kannst mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder etwas anderes lernen willst.

Was tun bei Problemen?

Lies deinen Vertrag genau und sprich Probleme zuerst im Betrieb an. Hol dir bei Bedarf Rat bei deiner Berufsschule oder einer Beratungsstelle.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand: 31. Oktober 2026

Quellen

Titelbild: Safari Consoler, Pexels.