Voll extrem!
Wie mit dem Extremismusbegriff und der „wehrhaften Demokratie“ Linke mundtot gemacht werden.
Linke AktivistInnen werden schon lange vom Staat bespitzelt, verfolgt, verurteilt, nicht ernst genommen und als Demokratiefeinde verteufelt. Jetzt will Bundesfamilienministerin Kristina Schröder einen Schritt weitergehen: Zwei Millionen Euro sollen in Programme gegen „Linksextremismus“ und Islamismus fließen. Solche Programme wurden bisher in erster Linie gegen „Rechtsextremismus“ verwendet. Grundlage für diese Maßnahmen bilden die Extremismustheorie sowie das Konzept der „wehrhaften Demokratie“.
Extremismus?
„Extremismen jeder Art, seien es Links- oder Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Islamismus, treten wir entschlossen entgegen“, heißt es in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP. Aber was genau ist mit Extremismus eigentlich gemeint? Extrem kommt aus dem Lateinischen und kann mit „das Äußerste“ übersetzt werden. Danach sind Positionen, die sich am äußeren Rand des politischen Spektrums (falls man überhaupt davon ausgeht, dass links und rechts geeignete Kategorien sind) befinden, als politisch extrem zu bezeichnen. Extremismus wird also in Abhängigkeit vom derzeitigen politischen Spektrum definiert. Ändert sich die allgemeine politische Stimmung, so ändert sich auch das, was als extrem bezeichnet wird. Als Legitimation für staatliche Unterdrückung ist das Konzept daher wenig geeignet. Daher haben sich der Staat und einige konservative WissenschaftlerInnen etwas anderes einfallen lassen. ExtremistInnen seien GegnerInnen des „demokratischen Verfassungsstaates“ oder auch der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, kurz FDGO.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung
„Linksextremisten“ „verfolgen Ziele, die gegen die grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen und sind deshalb verfassungsfeindlich“, schreibt der Verfassungsschutz NRW in seinem Bericht zum Jahr 2009. Was zur FDGO gehört, hat das Bundesverfassungsgericht 1952 festgelegt. Die Definition beinhaltet unter anderem schöne Begriffe wie Menschenrechte, Volkssouveränität, Verantwortlichkeit der Regierung und Mehrparteienprinzip. Diese Begriffe werden widerrum von den Behörden (unter anderem vom Verfassungsschutz) ausgelegt – oft anders als es die Gerichte tun. Es ist schon oft vorgekommen, dass Gruppen nachträglich aus Verfassungsschutzberichten gestrichen werden mussten, weil Gerichte die Einschätzung der Ämter für Verfassungsschutz widersprachen.

Terroristen, Brandstifterinnen, Randalierer
Wenn konservative PolitikerInnen oder die Medien von vermeintlichen LinksextremistInnen reden, dann darf eins nicht fehlen: Der Verweis auf den Anstieg „linker Gewalt“. Schnell ist dann die Rede von Übergriffen auf Nazis und PolizistInnen, von der RAF, oder auch von „Gewalt gegen Gegenstände“. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder sieht beispielsweise das Anzünden von Autos als „brutale Gewalt“. Dass dieser Gewaltbegriff umstritten ist und Gewaltanwendung mit der offiziellen Definition von Linksextremismus nichts zu tun hat, scheint für Frau Schröder kein Hindernis dafür zu sein mit Verweis auf vermeintliche Gewalttaten Stimmung gegen Linke im Allgemeinen zu machen.
Links gleich rechts
Mit Extremismus ist in der Regel Links- wie „Rechtsextremismus“ (und zunehmend auch Islamismus) gemeint. Diese würden gleichermaßen die Demokratie gefährden. Starke Verfechter des Begriffes sind die Politikwissenschaftler Backes und Jesse, die unter anderem bei der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlichen.Backes und Jesse sind dafür bekannt, gerne einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen deutschen Geschichte ziehen zu wollen. Besonders Jesse ist außerdem in der Vergangenheit durch die Verhamlosung der extremen Rechten und sogar durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. Den beiden Politikwissenschaftlern zufolge soll der Begriff des Extremismus „als Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen fungieren, die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen“. Linke und rechte Extreme ziehen demnach an einem Strang gegen die Demokratie. Wesentliche Unterschiede werden mit dem Begriff nicht berücksichtigt. Gideon Böss bringt diese fatale Gleichsetzung in einem Kommentar für die Zeitung „Die Welt“ auf den Punkt. Er bezeichnet den schwarzen Block als „schwarzgekleidete Gestalten mit SA-Ambitionen“ und fragt rhetorisch „Ist eine Gewalttat weniger schlimm, wenn dabei „Kapitalismus abschaffen“ gebrüllt wird und nicht „Sieg Heil“?“ Die Antwort nimmt er vorweg: Nein, es macht keinen Unterschied, ob man einen Mann preist, der unter anderem für die systematische Ermordung von etwa sechs Millionen Menschen und einen Weltkrieg hauptverantwortlich ist, oder ob man die Vision einer Gesellschaft hat, in der die Wirtschaft demokratisch organisiert ist und Ausbeutung der Vergangenheit angehört.
Die „wehrhafte Demokratie“
Dass Linke und Rechte oft als Verfassungsfeinde bezeichnet werden, ist erstmal kein Problem, sondern teilweise berechtigt. Das Problem besteht unter anderem darin, dass mit dieser Brandmarkung zahlreiche Repressionsmaßnahmen verbunden sind, die mit dem Konzept der „wehrhaften Demokratie“, auch „streitbare Demokratie“ genannt, gerechtfertigt werden. Das Konzept besagt, dass denjenigen, die die Demokratie bekämpfen, demokratische Grundrechte entzogen werden können. Carlo Schmid, der für die SPD am Grundgesetzt mitgeschrieben hat, begründete das Konzept der wehrhaften Demokratie im Parlamentarischen Rat so: „Soll diese Gleichheit und Freiheit völlig uneingeschränkt und absolut sein, soll sie auch denen eingeräumt werden, deren Streben ausschließlich darauf geht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst auszurotten? Also: Soll man sich auch künftig so verhalten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik z.B. den Nationalsozialisten gegenüber verhalten hat? Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“
Entzug von Grundrechten
Zu den Elementen der wehrhaften Demokratie gehören unter anderem die „Verwirkung der Grundrechte“, wenn sie „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werden (Art. 18 GG), die Möglichkeit des Verbots von Vereinen (Art. 9 GG) und Parteien (Art. 21 GG) und der Ausschluss vom öffentlichen Dienst (Art. 33 GG). Auch § 129 des Strafgesetzbuches, der Bildung und Unterstützung von „kriminellen“ und „terroristischer“ Vereinigungen unter Strafe stellt, sowie § 74 des achten Sozialgesetzbuches, der die Förderung der „freien“ Jugendhilfe an die Bedingung knüpft, dass die „Ziele des Grundgesetzes“ unterstützt werden, sind Bestandteile der wehrhaften Demokratie. Das zentrale Problem an dem Konzept liegt in der Frage, wer festlegt, was verfassungsfeindlich ist und was nicht. Das macht – wer auch sonst? – der Staat. Florian Rödl drückt dieses Problem so aus: „Die je gerade im Amt befindliche Regierung hat die Macht festzulegen, wer seine Grundrechte noch genießen darf und wer sie durch Missbrauch schon verwirkt hat. Sie hat die Macht festzulegen, welcher Kritik sie sich stellen will und welcher nicht. Sie muss im Unterschied zu früher nur den kleinen Umweg über das Vokabular des „Verfassungsfeindes“ gehen, aber mehr ist es auch nicht.“
Abgestempelt
Wesentlich wirkmächtiger als der Grundrechtsentzug ist die Stigmatisierung, also die negative Brandmarkung als „Verfassungsfeind“ oder „Extremistin“. ExtremistInnen werden als nicht ernstzunehmende GesprächspartnerInnen abgestempelt. Inhaltliche Diskussionen über ihre Ansichten und Positionen werden dadurch unterbunden. Das wird momentan besonders stark am Umgang der politischen Elite mit der Linkspartei deutlich. „Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen“ (Verfassungsschutz) reichen aus, um die Partei als verfassungsfeindlich abzustempeln, zu isolieren und ihre Argumente zu ignorieren.
Ablenkung vom „Extremismus der Mitte“
Nicht nur der verallgemeinernde Begriff Extremismus auch der Begriff „Rechtsextremismus“ birgt Gefahren. Oft hört man Reaktionen wie „Ich bin doch kein Nazi!“, wenn man Personen, die sich als die politische „Mitte“ oder konservativ verstehen, auf nationalistische Argumentationsmuster hinweist. Wer nur von Rechtsextremismus redet, läuft in Gefahr, rechte Tendenzen aus der „politischen Mitte“ runterzuspielen. Dabei zeigen zahlreiche Studien, dass Elemente „rechtsextremer“ Einstellungen (z.B. Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus oder ein autoritäres Staatsverständnis), in großen Teilen der Bevölkerung weit verbreitet sind.
„Gegen jeden Extremismus-Begriff“
Doch es regt sich Widerstand gegen die Extremismus-Theorie. Die Initiative gegen jeden Extremismusbegriff hat einen „Aufruf zur kollektiven Verweigerung politischen Unsinns – Gemeinsam gegen jeden Extremismus? Nicht mit uns!“ veröffentlicht, der inzwischen von über 100 Initiativen, Gruppen und Personen unterzeichnet wurde. Darin kritisiert sie auch ein Papier von „Rechtsextremismusexperten“ aus der Wissenschaft. Diese üben zwar Kritik an der Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus, halten jedoch an dem Begriff des Extremismus fest: „Die Extremismen dürfen weder „in einen Topf geworfen werden“ noch zur Instrumentalisierung und Verharmlosung beitragen; sie dürfen nicht aufgerechnet, missbraucht und gegeneinander ausgespielt werden.“ Die Initiative gegen jeden Extremismusbegriff hält das für falsch: „Und doch sind diese gut gemeinten Aufrufe und Statements falsch und kontraproduktiv, wenn sie ganz in der Logik der Extremismusformel weiter von „Rechtsextremismus“ reden, und damit trotz aller wortreichen Abgrenzungen an anderer Stelle immer wieder das Bild von der „guten normalen Mitte“ und ihren extremistischen Abweichungen reproduzieren.“
Markus W.
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