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Das Klima-Urteil: Warum Karlsruhe 2021 die Rechte künftiger Generationen stärkte

Das Klima-Urteil: Warum Karlsruhe 2021 die Rechte künftiger Generationen stärkte

Symbolbild zu: Das Klima-Urteil: Warum Karlsruhe 2021 die Rechte künftiger Generationen stärkte

Am 24. März 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das deutsche Klimaschutzgesetz teilweise gegen Grundrechte verstößt. Der Grund: Die Lasten des Klimaschutzes wurden auf später verschoben, also auf junge Menschen wie dich.

Was Karlsruhe entschied

Der Beschluss des Ersten Senats trägt die Aktenzeichen 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20 und 1 BvR 288/20. Veröffentlicht wurde er am 29. April 2021.

Geklagt hatten Einzelpersonen, darunter junge Menschen und Betroffene aus Bangladesch und Nepal. Zwei Umweltverbände durften nicht klagen, weil das Grundgesetz dafür keine Klagebefugnis vorsieht.

Gegenstand war das Klimaschutzgesetz von 2019. Es sah bis 2030 eine Minderung der Treibhausgase um 55 Prozent gegenüber 1990 vor und regelte danach kaum etwas.

Die Kernaussagen

  • Die Regeln verschieben große Minderungslasten auf die Zeit nach 2030. Das gefährdet künftige Freiheiten.
  • Deshalb muss der Gesetzgeber den Weg zur Klimaneutralität schrittweise und vorausschauend planen.
  • Für die Zeit nach 2030 fehlten hinreichende Vorgaben. Das Gericht setzte eine Frist bis zum 31. Dezember 2022.
  • Eine Verletzung der staatlichen Schutzpflichten oder des Klimaschutz-Staatsziels (Art. 20a GG) stellte das Gericht nicht fest. Insoweit blieben die Beschwerden erfolglos.

Das Gericht schrieb also keine einzelnen Maßnahmen vor. Welche es braucht, sollte das Parlament entscheiden.

Was daraus folgte

Das Bundeskabinett beschloss am 12. Mai 2021 einen Gesetzentwurf. Das Ziel für 2030 stieg von 55 auf 65 Prozent weniger Treibhausgase. Neu kam ein Zwischenziel von mindestens 88 Prozent bis 2040. Klimaneutralität sollte 2045 statt 2050 erreicht werden. Im August 2021 war das Gesetz geändert.

2024 änderte die Ampel-Regierung das Gesetz erneut: Verbindliche Ziele für einzelne Sektoren wie Verkehr oder Gebäude entfielen, es zählen nur noch die Gesamtemissionen.

Was Kritiker sagen

Schon 2021 war der Streit groß. Holger Lösch vom Industrieverband BDI sagte bei einer Anhörung im Bundestag, der Entwurf gehe weit über das hinaus, was das Gericht verlangt habe. Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe hielt die Ziele dagegen für zu schwach und forderte sofortige Maßnahmen wie ein Tempolimit.

Auch heute gibt es Zweifel. Eine Projektion des Umweltbundesamts vom März 2026 warnt laut ZDFheute, das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 drohe verfehlt zu werden. Besonders der Verkehr komme kaum voran, bei Gebäuden sei es schwach.

Ein zweites großes Klimaurteil gibt es bisher nicht: Das Bundesverfassungsgericht hat etwa eine Beschwerde für ein Tempolimit auf Autobahnen zurückgewiesen.

Was das für dich heißt

Der Beschluss gilt als Meilenstein, weil Karlsruhe Klimaschutz als Frage von Freiheit über die Zeit hinweg behandelte. Er ist aber kein Freifahrtschein für jede Klage und kein Ersatz für Politik. Wie viel Tempo nötig ist, bleibt umstritten. Genau darüber darfst du mitreden. Prüf dafür am besten selbst, was die Parteien und Verbände zu Zielen und Maßnahmen sagen, und vergleiche es mit den Zahlen der Fachbehörden.

Stand: 31. Oktober 2026

Quellen

Titelbild: KATRIN BOLOVTSOVA, Pexels.