Dich nervt ein Gesetz, die Handyregeln oder die Lage an deiner Schule – und du hast das Gefühl, dass sowieso niemand zuhört? Es gibt einen Weg, direkt beim Bundestag Gehör zu finden: die Petition. Und das Beste: Du brauchst dafür weder einen Pass mit 18 noch einen Anwalt.
Dein Recht steht im Grundgesetz
Das Petitionsrecht steckt in Artikel 17 des Grundgesetzes. Danach hat jede:r das Recht, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Im Bundestag kümmert sich der Petitionsausschuss darum, laut Bundestag mit 26 Mitgliedern.
Muss ich 18 sein?
Nein. In den Verfahrensgrundsätzen des Ausschusses steht keine Altersgrenze. Geschäftsfähigkeit ist ausdrücklich nicht nötig, entscheidend ist, dass du dein Anliegen verständlich erklären kannst. Auch Wohnsitz und Staatsangehörigkeit spielen keine Rolle. Wer in einer Frage mitreden will, bei der du noch nicht wählen darfst, hat hier also eine Alternative.
So reichst du eine Petition ein
- Schriftlich: Mündlich oder persönlich überreichen geht laut Verfahrensgrundsätzen nicht. Online zählt als schriftlich, wenn du das Formular auf epetitionen.bundestag.de nutzt und Name sowie Postanschrift erkennbar sind.
- Zuständig? Der Bundestag behandelt vor allem Bundesthemen. Geht es um Landesrecht, etwa Schulpolitik, sind die Landtage zuständig. Eine Liste der Landesausschüsse findest du laut Bundestag auf petitionsportal.de.
- Antwort: Nach der Entscheidung bekommst du einen Bescheid, wie deine Petition erledigt wurde.
Öffentliche Petition: Wie kommt Druck zusammen?
Du kannst deine Petition auch öffentlich stellen. Dann können andere online mitzeichnen. Wichtig zu wissen: Bei öffentlichen Petitionen wird der Hauptpetent mit Namen und Kontaktanschrift veröffentlicht, Mitzeichner:innen dürfen ein Pseudonym wählen. Überleg dir das also vorher, besonders wenn es um Streit mit Schule oder Eltern geht.
Seit dem 1. Juli 2024 gilt: Für eine öffentliche Beratung im Ausschuss braucht es 30.000 statt 50.000 Unterstützer:innen, und die Mitzeichnungsfrist ist von vier auf sechs Wochen verlängert worden. Die Union hat die Reform übrigens als „Reförmchen“ kritisiert, die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sie durchgesetzt, AfD und Linke stimmten zu.
Was bringt das eigentlich?
Ehrlich: nicht immer das, was du dir wünschst. Ein Beispiel: Eine Petition forderte ein gesetzliches Mindestalter von 16 für Social-Media-Accounts samt Alterskontrolle. Bei der öffentlichen Sitzung am 10. November 2025 sagte die Regierung laut Bundestag, ein gesetzliches Mindestalter komme zumindest kurzfristig nicht. Gleichzeitig sah das Ministerium „dringenden Handlungsbedarf“, und eine Kommission zum Jugendschutz im Netz soll im Herbst 2026 Ergebnisse vorlegen. Wie die Debatte politisch läuft, erklären wir im Artikel zur Social-Media-Altersgrenze.
Eine Petition ist also kein Zauberstab, aber sie bringt ein Thema auf den Tisch und zwingt Politik, sich zu äußern.
Was heißt das für dich?
Formuliere dein Anliegen kurz und konkret: Was soll sich ändern, und warum? Prüfe, ob Bund oder Land zuständig ist, und such Verbündete, etwa über die Schülervertretung. Mehr Themen rund um Mitbestimmung findest du in unserer Rubrik Jugend & Politik. Und wenn du wissen willst, was du in welchem Alter darfst, hilft der Altersrechner.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Stand: 4. November 2026
Quellen
- Grundgesetz, Artikel 17 (Gesetze im Internet)
- Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses (Deutscher Bundestag)
- Petitionsausschuss: neues Quorum (Deutscher Bundestag, Juni 2024)
- Mindestalter von 16 Jahren für Social Media (Deutscher Bundestag, hib)
- Petitionsausschuss (Deutscher Bundestag)
Titelbild: Paul Schärf, Pexels.
