Das Konzert ist ausverkauft, aber im Netz gibt es plötzlich Tickets. Vorsicht: Auf Zweitmärkten lauern Betrug, Mondpreise und unbrauchbare Karten. Das sagt die Verbraucherzentrale.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Was ist ein Zweitmarkt?
Auf Ticketbörsen verkaufen Privatpersonen Karten weiter. Solche Seiten wirken oft wie offizielle Verkaufsstellen, sind aber meist nur Vermittler. Du schließt dann einen Kauf mit einer fremden Person ab. Der Vertragspartner ist unklar, und deine Rechte sind eingeschränkt.
Die häufigsten Probleme
- Fake-Tickets: Es werden auch Tickets für Veranstaltungen angeboten, die es nicht gibt oder deren Termin noch gar nicht feststeht.
- Überhöhte Preise: Weiterverkauf macht Karten oft teurer als den aufgedruckten Preis. Dazu kommen häufig Buchungsgebühren und Umsatzsteuer.
- Falscher Name: Personalisierte Tickets, die auf eine fremde Person ausgestellt sind, sind meist wertlos, weil der Einlass an den Namen gebunden ist.
- Falsche Plätze: Statt der bestellten Sitzplätze bekommen Käufer manchmal Stehplätze oder Plätze, die nicht nebeneinander liegen.
- Späte Lieferung: Kommt das Ticket zu spät, verpasst du im schlimmsten Fall die Show.
- Zeitdruck: Countdowns auf der Seite sollen dich zu schnellen Käufen drängen.
So gehst du auf Nummer sicher
- Zuerst beim Veranstalter schauen. Prüfe, ob es dort oder bei einem offiziellen Ticketanbieter noch Karten gibt.
- Preise vergleichen. Seit dem 28. Mai 2022 müssen Plattformen den ursprünglichen Ticketpreis nennen, soweit der Verkäufer ihn angibt. So siehst du den Aufschlag.
- Gesamtpreis checken. Achte auf Gebühren, die erst spät auftauchen.
- AGB des Veranstalters lesen. Manche erlauben Weiterverkauf nur über bestimmte Plattformen.
- Garantien nicht blind trauen. Laut Verbraucherzentrale gehen sie meist nicht über gesetzliche Ansprüche hinaus und sind in den AGB oft stark eingeschränkt.
- Bei „zu schön, um wahr zu sein“ gilt: Finger weg.
Die Checkliste in Kurzform
- Gibt es das Konzert wirklich, mit festem Datum?
- Wer ist der Verkäufer, und steht ein vollständiges Impressum auf der Seite?
- Was kostet das Ticket am Ende, inklusive aller Gebühren?
- Steht der Name auf dem Ticket, und passt er zu dir?
- Kommt das Ticket rechtzeitig vor der Veranstaltung?
Kannst du eine Frage nicht beantworten, lass den Kauf lieber sein und frag deine Eltern um Rat.
Digitale Tickets und Identität des Verkäufers
Manche Veranstalter erlauben den Weiterverkauf digitaler Tickets nur über bestimmte Zweitmärkte. Tickets von anderen Plattformen raten die Verbraucherzentralen dann ab. Außerdem solltest du das Impressum einer Seite prüfen: Das Oberlandesgericht München hat laut Verbraucherzentrale entschieden, dass Viagogo die Identität gewerblicher Händler offenlegen muss.
Und wenn es schiefgeht?
Bei Fake-Tickets kannst du laut Verbraucherzentrale den Vertrag anfechten und dein Geld zurückfordern, zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein. Werden bezahlte Tickets nicht geliefert, ist ein Rücktritt in der Regel möglich. Sprich dazu mit deinen Eltern und wende dich an eine Verbraucherzentrale. Dort gibt es auch ein Online-Tool mit einer ersten Einschätzung und teils einem Musterschreiben.
Bei Anbietern aus dem EU-Ausland hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Beachte außerdem: Für Tickets zu Freizeitveranstaltungen mit festem Termin gibt es in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Überlege also vorher gut.
Stand: 31. Oktober 2026
Quellen
- Online-Ticketbörsen: Risiken beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt (Verbraucherzentrale, Stand 8. Oktober 2026)
- Verbrauchertipp: Veranstaltungstickets (Verbraucherzentrale Niedersachsen, 26. Juli 2023)
Titelbild: Patrick, Pexels.
