Ein Bier mit Mama oder Papa am Tisch: Bisher ist das für 14- und 15-Jährige erlaubt. Nach Berichten will die Bundesregierung diese Ausnahme streichen. Das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen. Was gilt heute, was soll sich ändern, und wer hat welche Argumente?
Was heute gilt
Das Jugendschutzgesetz regelt in § 9, wann Alkohol an Jugendliche abgegeben werden darf. Bisher dürfen Bier, Wein und Sekt an 14- und 15-Jährige abgegeben werden, wenn ihre Eltern (genauer: Personensorgeberechtigte) dabei sind. Das nennt man „begleitetes Trinken“.
Ab 16 gilt dieses Verbot nicht mehr. Spirituosen und Mixgetränke mit Branntwein gibt es dagegen erst ab 18.
Was geplant ist
Nach Berichten vom 12. August 2026 hat das Bundeskabinett einen Entwurf beschlossen, der die Ausnahme streicht. Bier, Wein und Sekt dürften dann erst ab 16 abgegeben werden, auch wenn die Eltern dabei sind.
Die Idee ist nicht neu:
- Der Bundesrat forderte die Änderung bereits im September 2025.
- Die Bundesregierung stützte die Streichung von § 9 Abs. 2 JuSchG in einer Stellungnahme vom 26. März 2026.
Wichtig: Es ist noch nicht beschlossen
Der Kabinettsbeschluss ist nur ein Schritt. Damit aus dem Entwurf ein Gesetz wird, muss der Bundestag zustimmen. Bis dahin gilt die bisherige Regel. Wann und ob die Änderung in Kraft tritt, steht deshalb noch nicht fest.
Argumente für die Streichung
- Gesundheit: Alkohol ist für Jugendliche besonders riskant, weil sich Körper und Gehirn noch entwickeln.
- Früher Einstieg: Wer früh trinkt, so die Sorge, gewöhnt sich leichter daran. Die Regel könne signalisieren, dass Alkohol für Jugendliche in Ordnung ist.
- Klare Linie: Eine einfache Altersgrenze ist leichter zu verstehen und zu kontrollieren als eine Ausnahme mit Begleitung.
Argumente gegen die Streichung
- Elternverantwortung: Eltern wissen am besten, wie reif ihr Kind ist. Der Staat solle nicht in jede Familie hineinregieren.
- Maßvoller Konsum: Befürworter der Ausnahme meinen, Jugendliche lernten unter Aufsicht einen vernünftigen Umgang, statt heimlich zu trinken.
Beide Seiten wollen Jugendliche schützen. Sie streiten darüber, ob das mit Verboten oder mit Begleitung und Aufklärung besser gelingt.
Was heißt das für dich?
Noch ist alles beim Alten. Wenn die Regel fällt, ändert sich für 14- und 15-Jährige: Bier, Wein und Sekt gäbe es auch mit Eltern am Tisch nicht mehr. Egal wie die Politik entscheidet: Alkohol kann Jugendlichen schaden. Du darfst jederzeit Nein sagen, auch wenn andere trinken. Hilfe bei Problemen findest du zum Beispiel bei Beratungsstellen oder Vertrauenspersonen in der Schule.
Warum die Debatte jetzt wieder aufkommt
Die Forderung aus dem Bundesrat zeigt, dass sich Länder und Bund in diesem Punkt weitgehend einig sind. Das heißt aber nicht, dass der Bundestag den Entwurf automatisch so übernimmt. Abgeordnete können ihn im Verfahren noch ändern oder diskutieren, und auch Fachleute aus Gesundheit und Jugendhilfe melden sich dazu.
Wie es weitergeht
Jetzt ist der Bundestag am Zug. Sobald es dort Neuigkeiten gibt, berichten wir darüber. Bis dahin gilt: Informier dich, bilde dir eine eigene Meinung und sprich mit Eltern oder Freunden offen darüber.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Stand: 31. Oktober 2026
Quellen
- ZDFheute: Begleitetes Trinken
- § 9 JuSchG – Alkoholische Getränke
- news4teachers: Bundesregierung streicht begleitetes Trinken
Titelbild: Fernando B M, Pexels.
