Darfst du einen Vertrag abschließen, selbst über deine Religion entscheiden oder ein Testament machen? Das hängt von deinem Alter ab. Hier siehst du, welche Grenzen in Deutschland gelten und was sie bedeuten.
Geschäftsfähigkeit: Wann sind Verträge gültig?
Das Gesetz stuft dich nach Alter ein:
- Unter 7 Jahren: geschäftsunfähig.
- 7 bis 17 Jahre: beschränkt geschäftsfähig.
- Ab 18: volljährig und voll geschäftsfähig.
Als Minderjährige:r brauchst du für Verträge meist die Zustimmung deiner Eltern. Bis sie zustimmen, ist der Vertrag „schwebend unwirksam“. Er gilt also weder noch ist er endgültig ungültig.
Der Taschengeldparagraf
Eine wichtige Ausnahme steht in § 110 BGB. Verträge, die du mit deinem eigenen Taschengeld sofort bezahlst, sind wirksam. Das Eis oder das Heft am Kiosk bezahlst du bar, und die Sache ist erledigt. Ein Handyvertrag mit Raten oder ein Abo läuft dagegen nicht sofort über das Taschengeld. Dafür brauchst du die Zustimmung deiner Eltern.
Wichtig: Wenn dein Vertrag nicht genehmigt wird, müssen beide Seiten das Erhaltene in der Regel zurückgeben. Deine Eltern können also nicht nur zustimmen, sondern auch Nein sagen. Das schützt dich davor, dich unbemerkt zu verschulden.
Strafrecht: Ab 14 bist du verantwortlich
Die Strafmündigkeit beginnt mit 14. Für 14- bis 17-Jährige gilt das Jugendstrafrecht, das vor allem erziehen soll. Es kann unter Umständen auch für Heranwachsende gelten, also für 18- bis 20-Jährige.
Weitere Altersgrenzen im Überblick
- Ab 14, Religionsmündigkeit: Du kannst unter anderem selbst über deine Religionszugehörigkeit entscheiden.
- Ab 16, Personalausweis: Ab diesem Alter besteht Ausweispflicht.
- Ab 16, Testament: Du kannst eines machen, aber nur notariell.
- Ab 18, Ehe: Heiraten ist ab der Volljährigkeit möglich.
- Schulpflicht: Wie lange sie dauert, ist je nach Bundesland unterschiedlich.
- Wahlrecht: Die Altersgrenzen hängen von der Wahl ab. Bei der Bundestagswahl gilt 18, bei Europawahl, Landtags- und Kommunalwahlen kann es je nach Bundesland und Wahl anders sein.
Jugendschutz und Arbeit
Was du in der Öffentlichkeit darfst, etwa beim Alkohol oder bei Filmen, regelt das Jugendschutzgesetz. Wie und wie lange Minderjährige arbeiten dürfen, steht im Jugendarbeitsschutzgesetz. Beide findest du über die Quellen unten im Wortlaut.
Deine Rechte gegenüber Erwachsenen
Alter bedeutet nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte:
- Gewaltfreie Erziehung: Du hast ein Recht darauf (§ 1631 BGB). Körperliche Bestrafungen und seelische Verletzungen sind nicht erlaubt.
- Beteiligung: Nach der UN-Kinderrechtskonvention hast du das Recht, in Angelegenheiten mitzureden, die dich betreffen, und gehört zu werden.
Wenn du dich nicht gehört oder schlecht behandelt fühlst, kannst du dir Hilfe holen, zum Beispiel bei Vertrauenslehrkräften, der Schulsozialarbeit oder Beratungsstellen.
Dein Alter-Check auf der Seite
Du willst schnell nachsehen, was für dich gilt? Dann probier unseren Rechner „Was darf ich wann?“ aus.
Fazit
Viele dieser Grenzen werden im Alltag selten gebraucht, spielen aber eine Rolle, sobald es ernst wird: beim ersten Nebenjob, beim ersten Handyvertrag oder bei Ärger.
Die Altersgrenzen sind keine Willkür. Sie sollen dich schützen und dir Schritt für Schritt mehr Freiheit geben. Wenn du sie kennst, kannst du besser einschätzen, wo du mitentscheiden darfst und wo noch deine Eltern zustimmen müssen.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Stand: 31. Oktober 2026
Quellen
- § 110 BGB – Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Titelbild: KATRIN BOLOVTSOVA, Pexels.
