Eine Zahl auf der Hülle, und du weißt Bescheid? Ganz so einfach ist es nicht. Hier steht, was die USK-Kennzeichen bedeuten, wer sie vergibt und was sie dir nicht verraten.
Die fünf Stufen
Die USK nennt fünf Alterskennzeichen. Sie beruhen auf dem Jugendschutzgesetz (§ 14 JuSchG):
- 0: freigegeben ohne Altersbeschränkung
- 6: freigegeben ab 6 Jahren
- 12: freigegeben ab 12 Jahren
- 16: freigegeben ab 16 Jahren
- 18: keine Jugendfreigabe
Die Zahl zeigt, ab welchem Alter ein Spiel aus Sicht des Jugendschutzes unbedenklich ist. Mehr nicht. Das Gesetz verbietet eine Freigabe für eine Altersstufe, wenn die Inhalte dort entwicklungsbeeinträchtigend wären. Die höchste Stufe heißt offiziell nicht „ab 18“, sondern „Keine Jugendfreigabe“.
Wer prüft das?
Zuständig ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit Sitz in Berlin. Nach Angaben der USK vergeben im Bereich des Jugendschutzgesetzes staatliche Vertreter am Ende des Verfahrens die Kennzeichen.
Bei Online-Spielen und Apps läuft es oft über das internationale System IARC. Entwickler beantworten dabei einen Fragenkatalog, daraus ergibt sich die Einstufung, und die USK kontrolliert, ob sie stimmt. Du siehst die Kennzeichen zum Beispiel im Epic Games Store, bei Google Play, im Nintendo eShop, im Microsoft Store und im PlayStation Store.
Was die Zahl nicht sagt
Laut USK geben die Kennzeichen keine Auskunft darüber, ob ein Spiel pädagogisch geeignet ist. Sie sagen auch nicht, ob dir ein Spiel gefällt. Und ob ein Chat bei dir gut läuft, steht ebenfalls nicht auf der Hülle. Dafür gibt es eigene Hinweise.
Die Hinweise zur Nutzung
Seit Januar 2023 berücksichtigen die USK-Gremien bei neu eingereichten digitalen Spielen auch Nutzungsrisiken. Gemeint sind Zusatzfunktionen, nicht der Spielinhalt. Die USK weist unter anderem diese Hinweise aus:
- Chats: Austausch mit anderen per Voice-, Text- oder Gruppenchat. Feste Emotes zählen nicht dazu.
- In-Game-Käufe: Direkter Kauf zusätzlicher Inhalte, meist optional.
- In-Game-Käufe + zufällige Objekte: Kauf mit unbekanntem Ergebnis, etwa Lootboxen oder Kartenpacks.
- Standortweitergabe: Spielende können ihren Standort zeigen.
Dazu kommen Zusatzhinweise zu den Gründen der Freigabe, etwa zu erhöhten Kaufanreizen, Druck zum Vielspielen oder Kommunikations- und Kontaktrisiken. Du findest sie auf der Rückseite der Verpackung, auf Online-Plattformen und in der USK-Titeldatenbank.
Wichtig: Solche Funktionen können die Altersfreigabe erhöhen, müssen es aber nicht. Die USK entscheidet im Einzelfall und schaut auch, welche Schutzfunktionen Spiel oder Plattform schon bieten, etwa Kindersicherungen. Gesetzlich ist das in § 10b JuSchG verankert: Dort werden Kommunikation, In-App-Käufe, glücksspielähnliche Mechanismen und Anreize zum Vielspielen als Risiken genannt.
So nutzt du das Ganze
Schau nicht nur auf die Zahl, sondern lies die Hinweise darunter. Laut USK lassen sich Käufe über Konto- oder Jugendschutzeinstellungen sperren, und bei der Standortweitergabe rät sie, sie bewusst einzustellen.
Zur Einordnung: In einer von der USK in Auftrag gegebenen YouGov-Umfrage unter 1.005 Eltern (Juli 2026) gaben 56 Prozent an, Jugendschutzeinstellungen aktiviert zu haben. Bei Eltern von 16- bis 17-Jährigen waren es 34 Prozent. Prüf also ruhig selbst, was in deinen Einstellungen aktiv ist, und rede darüber, was du davon sinnvoll findest.
Stand: 31. Oktober 2026
Quellen
- USK: Die USK-Alterskennzeichen
- USK: Pressemitteilung zur Umsetzung des neuen Jugendschutzgesetzes (14.12.2022)
- USK: Elternumfrage (21.10.2026)
- USK: Pressemitteilung zum IARC-System (2015)
- Gesetze im Internet: § 14 JuSchG
- Gesetze im Internet: § 10b JuSchG
Titelbild: Polina Tankilevitch, Pexels.
