Mit eigenem Konto kannst du dein Taschengeld oder Ferienjob-Geld bargeldlos verwalten. Aber ganz allein entscheiden darfst du als Minderjährige:r noch nicht. Das solltest du wissen, bevor du losziehst.
Ohne Eltern geht fast nichts
Laut Verbraucherzentrale brauchst du die Einwilligung deiner Eltern, um ein Konto zu eröffnen, für Überweisungen, Barabhebungen und den Antrag auf eine Zahlungskarte. Ohne Zustimmung ist ein solcher Vertrag zunächst „schwebend unwirksam“. Haben beide Eltern das Sorgerecht, reicht das Ja eines Elternteils nur, wenn der andere ihn dazu bevollmächtigt hat. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kommt der Vertrag nicht zustande.
Geschenke darfst du allein annehmen, etwa ein Startguthaben auf einem Sparkonto. Der Taschengeldparagraf hilft bei Bankgeschäften übrigens nicht, auch nicht bei kostenlosen.
Jugendkonto und Debitkarte
Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt, ab 12 Jahren ein Jugendgirokonto ohne Überziehungsmöglichkeit einzurichten, auf das dein Taschengeld regelmäßig überwiesen wird. Dann kannst du nur ausgeben, was drauf ist. Die Verbraucherzentrale ergänzt: Auch mit Karte darfst du dein Konto nicht einfach überziehen. Einen Kredit, auch einen Dispo, gibt es für Minderjährige nur mit Zustimmung der Eltern und gerichtlicher Genehmigung.
Die Karte, die du bekommst, ist meist eine Debitkarte: Der Betrag wird direkt vom Konto abgebucht. Für Einkäufe im Netz nennt das DJI bei Bedarf eine Prepaid-Kreditkarte als Möglichkeit.
Kosten prüfen
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass du dich bei einem Konto zu Gebühren verpflichten kannst. Schau deshalb vor der Eröffnung ins Preis- und Leistungsverzeichnis. Das sind sinnvolle Fragen:
- Kostet die Kontoführung etwas, und gilt das auch nach dem 18. Geburtstag?
- Was kostet die Karte?
- Was kostet Geldabheben am Automaten, auch an fremden und im Ausland?
- Gibt es Gebühren für Überweisungen oder Kontoauszüge?
Wir empfehlen hier bewusst keine Bank. Vergleiche mehrere Angebote und lass dir Konditionen schriftlich geben.
Wenn deine Eltern Nein sagen
Dann kommt der Vertrag nicht zustande. Du kannst es mit Argumenten versuchen: Mit einem Konto ohne Überziehungsmöglichkeit kannst du keine Schulden machen. Das Taschengeld kommt regelmäßig aufs Konto, und laut DJI kann dort bei älteren Jugendlichen auch Budgetgeld für feste Ausgaben landen. Ein Sparbuch dürfen Minderjährige laut Verbraucherzentrale mit generellem Einverständnis der Eltern einrichten. Abhebungen im Rahmen des Vernünftigen sind dann gedeckt.
Gib deine PIN nie weiter und schreib sie nicht auf die Karte. Das ist kein Gesetz, aber gesunder Menschenverstand.
Gut zu wissen
- Viele Einwilligungsklauseln in Jugendkonto-Verträgen sind laut Verbraucherzentrale zu allgemein und oft unwirksam.
- Mit 18 endet die Vertretung durch deine Eltern. Verträge kannst du dann rückwirkend genehmigen, hast aber volle Haftung.
- Wer mit genehmigtem Job Geld verdient, darf ein Gehaltskonto eröffnen und den Lohn bar abheben. Überweisungen brauchen weiterhin die Erlaubnis der Eltern.
- Ein Kredit ohne gerichtliche Genehmigung wird laut Verbraucherzentrale nie wirksam, auch nicht durch vollständige Ratenzahlung. Verbrauchte Beträge musst du dann ausnahmsweise nicht zurückzahlen.
- Bei Streit oder Zweifeln hilft die Verbraucherzentrale weiter.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Stand: 31. Oktober 2026
Quellen
- Verbraucherzentrale: Bankgeschäfte mit Minderjährigen
- Kreisjugendamt: Taschengeldtabelle mit DJI-Empfehlungen zu Jugendgirokonto und Prepaid-Karte
Titelbild: kaboompics.com, Pexels.
