Ein Abo für die Lieblings-App, ein neuer Handytarif oder Skins im Spiel: Schnell ist geklickt. Aber was gilt eigentlich, wenn du noch keine 18 bist? Hier die wichtigsten Regeln, verständlich erklärt.
Verträge ohne Eltern: schwebend unwirksam
Zwischen 7 und 17 bist du beschränkt geschäftsfähig. Schließt du einen Vertrag ohne Einwilligung deiner Eltern, hängt seine Wirksamkeit laut § 108 BGB von deren Genehmigung ab. Juristen nennen das „schwebend unwirksam“. Fordert die andere Seite die Eltern zur Erklärung auf, haben sie zwei Wochen Zeit. Schweigen sie, gilt die Genehmigung als verweigert.
Einen Handyvertrag oder ein Abo kannst du laut Europäischem Verbraucherzentrum nicht ohne Zustimmung der Eltern abschließen. Dass du bei der Anmeldung „18“ angegeben hast, ändert nichts: Es zählt dein tatsächliches Alter. Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) rettet dich hier nicht, denn er gilt nicht für Raten, Abos oder regelmäßige Zahlungen.
Online-Kauf: 14 Tage Widerruf
Bei Online-Bestellungen kannst du ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beträgt laut § 355 BGB 14 Tage und beginnt bei Waren grundsätzlich, wenn du sie erhalten hast (§ 356 BGB). Du musst den Widerruf nur rechtzeitig absenden. Am sichersten ist laut Verbraucherzentrale eine E-Mail, deren Eingang der Verkäufer bestätigt.
- Die Rücksendekosten trägst du, außer der Verkäufer übernimmt sie.
- Bei beschädigter Ware musst du Wertverlust ersetzen.
- Zwischen Privatpersonen gibt es kein Widerrufsrecht, im Laden auch nicht.
- Wurdest du nicht korrekt belehrt, verlängert sich das Recht, spätestens endet es nach zwölf Monaten und 14 Tagen.
In-App-Käufe
Laut Verbraucherzentrale Hamburg wird ein In-App-Kauf nur wirksam, wenn die Eltern zustimmen oder nachträglich genehmigen. Ohne Genehmigung besteht in der Regel keine Zahlungspflicht. Aber Vorsicht: Wiederholte Käufe über das Konto der Eltern können als stillschweigende Zustimmung gelten. Wer eine Abbuchung über die Handyrechnung bemerkt, sollte eine Drittanbietersperre einrichten und der Abbuchung widersprechen.
Abo-Fallen
Seriöse Shops müssen den Bestell-Button klar beschriften, zum Beispiel mit „zahlungspflichtig bestellen“. Fehlt das, kommt laut Verbraucherzentrale Hamburg kein Vertrag zustande. Zahle dann nicht, mach einen Screenshot und widersprich schriftlich, am besten mit Eltern und Einwurf-Einschreiben.
Du hast eine Rechnung bekommen: Was jetzt?
Ruhig bleiben. Prüfe zuerst, ob deine Eltern vorher zugestimmt oder später genehmigt haben und ob der Taschengeldparagraf greift. Wurde über den App-Store abgebucht, lässt sich der Kauf mit PIN schützen oder ganz sperren. Die Rückabwicklung läuft über das Nutzerkonto. Lehnt der Anbieter ab, kann die Bundesnetzagentur eingeschaltet werden.
Zur Unterscheidung: Ein Widerspruch bestreitet, dass es überhaupt einen Vertrag gibt. Ein Widerruf beendet einen Vertrag vorsorglich, falls doch einer besteht. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, beides in einem Schreiben zu verbinden.
Hier bekommst du Hilfe
Die Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe und Beratung an, manche Angebote kosten etwas. Hol dir deine Eltern ins Boot, sie müssen bei Verträgen ohnehin mitreden. Vorbeugen kannst du, indem du Prepaid-Tarife nutzt und gespeicherte Zahlungsdaten im App-Store entfernst oder sperrst.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Stand: 31. Oktober 2026
Quellen
- Gesetze im Internet: § 108 BGB
- Gesetze im Internet: § 355 BGB
- Gesetze im Internet: § 356 BGB
- Europäisches Verbraucherzentrum: Verträge mit Minderjährigen
- Verbraucherzentrale: Tipps für den erfolgreichen Widerruf
- Verbraucherzentrale Hamburg: In-App-Käufe
- Verbraucherzentrale Hamburg: Abofalle im Internet
Titelbild: kaboompics.com, Pexels.
