Dein Kumpel kriegt 50 Euro im Monat, du 30? Bevor du darüber diskutierst, lohnt sich ein Blick auf die Zahlen. Wir zeigen, was Fachleute empfehlen, was das Gesetz sagt und wie du ein Gespräch mit deinen Eltern gut vorbereitest.
Was Jugendämter und Fachleute empfehlen
Eine verbindliche Höhe gibt es nicht. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) sagt: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Taschengeld zu zahlen, und auch keine Vorgabe zur Höhe. Als Orientierung nutzen viele Jugendämter DJI-Werte. Eine Tabelle eines Kreisjugendamts (Zahlen aus 2024) nennt pro Monat:
- 12 Jahre: 25 bis 27,50 Euro
- 14 Jahre: 30 bis 40 Euro
- 15 Jahre: 40 bis 50 Euro
- 16 Jahre: 50 bis 60 Euro
- 17 Jahre: 60 bis 70 Euro
Wichtig: Das sind Orientierungswerte. Sie sollen an die finanzielle Lage der Familie und an deine Reife angepasst werden. Das DJI hat seine Empfehlungen im September 2025 aktualisiert. Die neuen Beträge konnten wir nicht einsehen, schau deshalb auf dji.de nach.
Und was bekommen Jugendliche wirklich?
Das DJI hat 2023 Kinder und Jugendliche befragt. Danach bekamen 15-Jährige zu 93 Prozent Taschengeld. Der angegebene Monatsbetrag lag mit 12 Jahren bei 20 Euro, mit 16 Jahren 40 Euro und mit 17 Jahren 50 Euro im Monat. Das sind tatsächliche Beträge, keine Empfehlungen.
Laut DJI ist die Höhe gar nicht das Wichtigste. Entscheidend ist, dass du regelmäßig eine kleine Summe bekommst, frei darüber verfügen kannst und dass sie nicht von deinem Verhalten abhängt. Mithilfe im Haushalt gehört laut DJI-Empfehlung zum Familienleben und wird nicht bezahlt. Für größere Extras wie umfangreiche Gartenarbeit kann ein kleiner Lohn drin sein.
Taschengeld ist nicht gleich Budgetgeld
Das DJI unterscheidet zwei Dinge. Taschengeld ist für deine Wünsche da, ohne dass jemand bewertet, was du kaufst. Budgetgeld ist zusätzlich für feste Ausgaben gedacht. Die DJI-Empfehlungen nennen dafür zum Beispiel 15 bis 25 Euro im Monat fürs Handy und 40 bis 60 Euro für Kleidung und Schuhe. Zahlst du solche Dinge vom Taschengeld, sollte es entsprechend mehr geben.
Der Taschengeldparagraf
§ 110 BGB sagt: Ein Vertrag, den du als Minderjährige:r ohne Zustimmung der Eltern abschließt, gilt von Anfang an als wirksam, wenn du ihn mit Mitteln bezahlst, die dir zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Du darfst also vom Taschengeld ein Eis, ein Spiel oder ein Shirt kaufen. Nicht darunter fallen laut Europäischem Verbraucherzentrum Ratenkäufe, Abos und Verträge mit regelmäßiger Zahlung.
So verhandelst du
- Bereite dich vor: Schreib zwei Wochen lang auf, wofür du Geld ausgibst.
- Wähle den richtigen Moment: Frag ruhig und mit Termin, nicht zwischen Tür und Angel.
- Nenne Zahlen: Zeig die Orientierungswerte deines Alters und sag, welchen Betrag du dir vorstellst.
- Trenne die Themen: Frag getrennt nach Taschengeld und nach Budgetgeld für Handy, Fahrkarte oder Kleidung.
- Hör zu: Das DJI rät Eltern, offen über die finanzielle Lage der Familie zu sprechen. Wenn das Geld knapp ist, zeigt Verständnis, dass ihr gemeinsam eine Lösung findet.
- Fordere Verlässlichkeit: Laut DJI soll Taschengeld regelmäßig kommen und nicht als Belohnung oder Strafe dienen.
Verdienst du in einem Nebenjob, sollte dieses Geld laut DJI-Empfehlung in der Regel dir gehören. Deine Eltern dürfen dich aber beraten.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Stand: 31. Oktober 2026
Quellen
- Gesetze im Internet: § 110 BGB
- Deutsches Jugendinstitut: Taschengeld und Gelderziehung (Stand 2025)
- Kreisjugendamt: Taschengeldtabelle nach DJI-Empfehlungen (Zahlen aus 2024)
- Europäisches Verbraucherzentrum: Verträge mit Minderjährigen
Titelbild: cottonbro studio, Pexels.
