Kino, Klamotten, vielleicht der erste Roller: Eigenes Geld klingt gut. Aber wie viel darfst du neben der Schule überhaupt arbeiten? Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) setzt klare Grenzen. Und die hängen stark von deinem Alter ab.
Zuerst zählt dein Alter
Als „Kind“ gilt laut § 2 JArbSchG, wer noch nicht 15 ist. Wer 15, aber noch nicht 18 ist, gilt als Jugendliche:r. Ist ein:e Jugendliche:r noch vollzeitschulpflichtig, gelten die Regeln für Kinder.
Für Kinder über 13 sind nach § 5 nur leichte, kindgerechte Tätigkeiten erlaubt, und zwar mit Einwilligung deiner Eltern. Höchstens 2 Stunden täglich (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben 3), nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor oder während des Unterrichts. In den Schulferien dürfen Jugendliche höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Mehr dazu findest du im Artikel Ferienjob: Ab wann, wie lange, was ist erlaubt? und im Ferienjob-Rechner.
Wenn du Jugendliche:r bist
Für Jugendliche, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, gilt: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche (§ 8). Arbeiten darfst du grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14). Ab 16 gibt es Ausnahmen, etwa in Gaststätten bis 22 Uhr oder in Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr. Am Vorabend eines Berufsschultags mit Beginn vor 9 Uhr ist für diese Ausnahmen nach 20 Uhr Schluss.
Was in deinem Alter noch erlaubt ist, rechnet dir der Altersrechner vor.
Was du verdienst
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 MiLoG). Die Minijob-Zentrale nennt ihn für Beschäftigte ab 18: 13,90 Euro pro Stunde seit 1. Januar 2026. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, die Jahresgrenze bei 7.236 Euro. Verhandle deinen Lohn trotzdem, und lass dir den Betrag vorab sagen.
Rente und Steuern: kurz erklärt
Ein Minijob ist rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent, du 3,6 Prozent, so die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Stand 2025). Befreien lassen kannst du dich auf Antrag, bei Minderjährigen müssen deine Eltern mit unterschreiben (IG Metall). Die Rentenversicherung rät allerdings ab: Schon kleine Beiträge zählen für Rente, Reha und Erwerbsminderungsrente. Ferienjobs von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen sind sozialversicherungsfrei.
Bei Steuern gilt: Auch für dich gibt es einen Grundfreibetrag. Wurde zu viel Lohnsteuer abgezogen, bekommst du sie über die Steuererklärung zurück. Offene Fragen klärst du am besten mit deinen Eltern oder einer Beratungsstelle.
Dein Check vor der Unterschrift
- Sind deine Eltern einverstanden, wenn du minderjährig bist?
- Passt die Arbeitszeit zu Schulzeiten und Klassenarbeiten?
- Stehen Stundenlohn und Zahltag klar fest?
- Willst du dich von der Rentenversicherung befreien lassen, oder lieber nicht?
Zum Lohn passt auch dein erstes Konto, und wie viel Geld ohnehin üblich ist, steht in unserem Text zum Taschengeld. Wenn der Job dich stresst, lies Prüfungsstress und Druck.
Hast du schon einen Nebenjob? Was verdienst du pro Stunde?
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Stand: 1. November 2026
Quellen
- § 2 JArbSchG, Gesetze im Internet
- § 5 JArbSchG, Gesetze im Internet
- § 8 JArbSchG, Gesetze im Internet
- § 14 JArbSchG, Gesetze im Internet
- § 22 MiLoG, Gesetze im Internet
- Minijob-Zentrale: Neue Verdienstgrenze 2026
- Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland: Ferien- oder Minijob
- IG Metall: Was beim Ferienjob zu beachten ist
Titelbild: Adobe Stock (Nr. 204468951).
